Neubau von drei Wohneinheiten mit Garagen und Stellplätzen auf Fl.Nr. 740 (Tfl.), Gemarkung Pettendorf, Parzelle 3 in der Einbeziehungssatzung "Günzenried" (in Günzenried)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Bauausschuss, 15.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 15.02.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

Zur Umsetzung der geplanten Vorhaben befasste sich vorab der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 07.12.2017 mit dem Erhalt der Laubbäume auf den zur Bebauung vorgesehenen Grundstücken.

In einer konträren Diskussion über die Größe der Baukörper und den Erhalt der Laubbäume wurde von Seiten der Gemeinde klar festgestellt, dass der Gemeinderat einer Beseitigung des Baumbestandes nicht zustimmt. Mit dem Antragsteller wurde vereinbart noch einmal ein Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde über diese Thematik zu führen.

Dieses Gespräch fand am 01.02.2018 im Landratsamt Regensburg mit der Unteren Naturschutzbehörde, Herrn Lemper und dem Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege, Herr Sedlmeier, statt. Im Anschluss erging folgende Stellungnahme von Herrn Sedlmeier an die Gemeinde:
„Herr Lemper und ich sind uns einig, dass bei all den besprochenen Varianten und v.a. auch bei der in der Satzung als Plandarstellung enthaltenen Festlegung der zu erhaltenden Bäume keine realistische Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgen kann. Aufgrund der Topografie und der bestehenden Größe der Bäume (Hauptsächlich Walnüsse und ein großer Lindenbaum) ist durch die Nähe der Bäume zu den Bauwerken bei jeglichem Eingriff eine Verletzung der Gehölze v.a. im Wurzelbereich zu erwarten. Gerade Walnussbäume streichen mit ihren Wurzeln weit über den Kronentraufbereich hinaus und sind deshalb besonders gefährdet. Hinzu kommt, dass bei Entnahme einzelner Bäume aus den bestehenden Gruppen die verbleibenden Exemplare geänderten Umweltbedingungen ausgesetzt sein werden und daher ebenfalls mit Schädigungen (Bruchgefahr) zu rechnen ist.
Wie man das Ganze auch dreht und wendet – aus unserer Sicht ist es nicht sinnvoll und auch gar nicht möglich, einzelne Bäume aus dem Bestand ohne Schaden stehen zu lassen.“

Mit Vorlage des Antrags auf Baugenehmigung wird nun auch eine Baumbestandserklärung nebst Plan vorgelegt, mit dem die Beseitigung der vorhandenen Bäume beantragt wird.

Zum Vorhaben auf der Parzelle 3:
Es wird beabsichtigt ein Gebäude mit drei Wohneinheiten in E+D-Bauweise in den Ausmaßen von 12,49 x 16,435 m mit einem Satteldach DN 35°, einer Firsthöhe von 11,00 m, zwei Garagen (jeweils 7,25 x 3,45 m) und vier Stellplätzen zu errichten. Mit angelegt werden soll eine naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche von 272 m², des Weiteren sollen 4 Bäume angepflanzt werden.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Günzenried“ sichergestellt.

Die Erschließung Wasser ist über den WZV Naab-Donau-Regen über noch zu erstellende Anschlüsse sicherzustellen, siehe hierzu Stellungnahme des WZV vom 13.02.2018.

Die Erschließung Abwasser/Kanal wird durch die Gemeinde Pettendorf über noch zu erstellende Grundstücksanschlüsse sichergestellt. Diese sind frühzeitig vor Baubeginn, unter Vorlage eines Entwässerungsplans, zu beantragen. Dabei ist zu beachten, dass der Ortsteil Günzenried nur über eine Schmutzwasserkanalisation verfügt, das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern (siehe hierzu § 5 bzw. unter Hinweise und Empfehlungen die Punkte Grundwasser/Oberflächenwasser und Niederschlagswasserversickerung der „Einbeziehungssatzung Günzenried“.

Nachbarbeteiligung:
Auf Wunsch des Antragstellers wurde diese kostenpflichtig durch die Gemeinde durchgeführt. Die angeschriebenen Nachbarn haben noch bis 19.02.2018 Zeit die Pläne einzusehen und ggfs. die Unterschrift zu leisten.

Diskussionsverlauf

Es wurde eine kontroverse Diskussion über den Erhalt der Bäume und über die geplante Bauweise geführt.

BA-Mitglied Amann konnte der Planung nichts positives abgewinnen, in seinen Augen sei das keine ländliche Bebauung mehr, es handle sich vielmehr um einen sog. „Schlangenbau“, da die Gebäulichkeiten ziemlich nah aneinander gebaut werden sollen. Dass die bestehenden Bäume wohl nicht erhalten werden können, zeigt auch die Stellungnahme der Fachstellen.

Stellv. BA-Mitglied Muehlenberg plädierte weiterhin für den Erhalt der Bäume und bestand darauf, die Bauvorhaben nur streng nach der gemeindlichen Satzung zuzulassen. BA-Mitglied Oberleitner pflichtete dieser Auffassung bei.

BA-Mitglied Bosl sieht die Thematik ähnlich wie BA-Mitglied Amann, ihm ist die Bauweise einfach zu lang und für den Ortsteil Günzenried eher untypisch. Ihm ist durchaus bewusst, dass hier nach dem § 34 BauGB - Innenbereich beurteilt werden muss, seiner Meinung nach passt sich das/die Vorhaben nach Art und Maß nicht in die nähere Umgebung ein.

Auch BA-Mitglied Achhammer findet die Bauweise zu massiv. Einem Vergleich mit der bereits bestehenden Bebauung am östlichen Teil von Günzenried kann er nichts abgewinnen, diese sei viel lockerer und zudem weist sie unterschiedliche Gebäude und gestaltet sich nicht so einheitlich wie die vorgelegte Planung.

Bürgermeister Obermeier weist noch mal klar auf die rechtlichen Entscheidungsmöglichkeiten hin und bewertet die vorliegende Planung rein rechtlich als genehmigungsfähig, auch wenn sie städtebaulich nicht vertretbar scheint. Die in Günzenried bereits bestehende Bebauung und die Aussage der Fachstellen lassen dies erwarten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
  • Der Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation der Gemeinde wird über einen Anschluss sichergestellt. Weitere Anschlüsse werden auf Kosten des Antragstellers erstellt, diese sind rechtzeitig zu beantragen und die Kostenübernahme zu erklären.
  • Die geplante Entwässerung auf dem Grundstück ist vor Baubeginn durch Vorlage eines Entwässerungsplans anzuzeigen. Erst nach Zustimmung durch die Gemeinde darf mit der Umsetzung begonnen werden.
  • Entstehendes Oberflächenwasser ist vollständig auf dem Grundstück zu versickern und darf nicht dem Schmutzwasserkanal zugeführt werden (§ 5 und Hinweise/Empfehlungen der „EBS Günzenried“).
  • Auf die Stellungnahme des WZV Naab-Donau-Regen vom 13.02.2018 wird verwiesen.
  • Die im Plan dargestellten Ersatzpflanzungen sind spätestens 2 Jahre nach Bezugsfertigkeit des Wohngebäudes herzustellen und dauerhaft zu erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 5

Datenstand vom 16.03.2018 08:21 Uhr