Zur Umsetzung der geplanten Vorhaben befasste sich vorab der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 07.12.2017 mit dem Erhalt der Laubbäume auf den zur Bebauung vorgesehenen Grundstücken.
In einer konträren Diskussion über die Größe der Baukörper und den Erhalt der Laubbäume wurde von Seiten der Gemeinde klar festgestellt, dass der Gemeinderat einer Beseitigung des Baumbestandes nicht zustimmt. Mit dem Antragsteller wurde vereinbart noch einmal ein Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde über diese Thematik zu führen.
Dieses Gespräch fand am 01.02.2018 im Landratsamt Regensburg mit der Unteren Naturschutzbehörde, Herrn Lemper und dem Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege, Herr Sedlmeier, statt. Im Anschluss erging folgende Stellungnahme von Herrn Sedlmeier an die Gemeinde:
„Herr Lemper und ich sind uns einig, dass bei all den besprochenen Varianten und v.a. auch bei der in der Satzung als Plandarstellung enthaltenen Festlegung der zu erhaltenden Bäume keine realistische Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgen kann. Aufgrund der Topografie und der bestehenden Größe der Bäume (Hauptsächlich Walnüsse und ein großer Lindenbaum) ist durch die Nähe der Bäume zu den Bauwerken bei jeglichem Eingriff eine Verletzung der Gehölze v.a. im Wurzelbereich zu erwarten. Gerade Walnussbäume streichen mit ihren Wurzeln weit über den Kronentraufbereich hinaus du sind deshalb besonders gefährdet. Hinzu kommt, dass bei Entnahme einzelner Bäume aus den bestehenden Gruppen die verbleibenden Exemplare geänderten Umweltbedingungen ausgesetzt sein werden und daher ebenfalls mit Schädigungen (Bruchgefahr) zu rechnen ist.
Wie man das Ganze auch dreht und wendet – aus unserer Sicht ist es nicht sinnvoll und auch gar nicht möglich, einzelne Bäume aus dem Bestand ohne Schaden stehen zu lassen.“
Mit Vorlage des Antrags auf Baugenehmigung wird nun auch eine Baumbestandserklärung nebst Plan vorgelegt, mit dem die Beseitigung der vorhandenen Bäume beantragt wird.
Zum Vorhaben auf der Parzelle 4:
Es wird beabsichtigt ein Gebäude mit drei Wohneinheiten in E+D-Bauweise in den Ausmaßen von 12,49 x 16,435 m mit einem Satteldach DN 35°, einer Firsthöhe von 11,00 m, zwei Garagen (7,25 x 4,185 bzw. 7,25 x 4,425 m) und vier Stellplätzen zu errichten. Mit angelegt werden soll eine naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche von 332 m², des Weiteren sollen 5 Bäume angepflanzt werden.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Günzenried“ sichergestellt.
Die Erschließung Wasser ist über den WZV Naab-Donau-Regen über noch zu erstellende Anschlüsse sicherzustellen, siehe hierzu Stellungnahme des WZV vom 13.02.2018.
Die Erschließung Abwasser/Kanal wird durch die Gemeinde Pettendorf über noch zu erstellende Grundstücksanschlüsse sichergestellt. Diese sind frühzeitig vor Baubeginn, unter Vorlage eines Entwässerungsplans, zu beantragen. Dabei ist zu beachten, dass der Ortsteil Günzenried nur über eine Schmutzwasserkanalisation verfügt, das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern (siehe hierzu § 5 bzw. unter Hinweise und Empfehlungen die Punkte Grundwasser/Oberflächenwasser und Niederschlagswasserversickerung der „Einbeziehungssatzung Günzenried“.
Nachbarbeteiligung:
Auf Wunsch des Antragstellers wurde diese kostenpflichtig durch die Gemeinde durchgeführt. Die angeschriebenen Nachbarn haben noch bis 19.02.2018 Zeit die Pläne einzusehen und ggfs. die Unterschrift zu leisten.