Weg nach Tremmelhausen; Festlegung der Rahmenbedingungen nach Gemeinderatsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Straßen- und Umweltausschuss, 10.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Straßen- und Umweltausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Straßen- und Umweltausschuss 10.04.2018 ö beratend 2

Diskussionsverlauf

Der Weg befindet sich aktuell in sehr schlechtem Zustand. Auch wenn aufgrund der Trockenwetterlage die Befahrbarkeit gegeben war, ist festzustellen, dass das offensichtlich eingebaute Recyclingmaterial den Gesamtzustand verschlechtert hat. Dieses Material wäre für einen regelgerechten Unterbau auch nicht geeignet und sollte somit auch wieder vom Veranlasser entfernt werden.

Die Maßnahmen, die zur Unterstützung der Wegentwässerung getroffen sind, sind in Ordnung und können so bleiben. Die Gesamtmaßnahme wäre bis zum östlich gelegenen Wohnhaus durchzuführen, wobei klar zustellen ist, dass eine mögliche Förderung nur bis zur östlichen Hofeinfahrt erreichbar ist. Die Rahmenbedingungen hierzu sind ausführlich in der Gemeinderatssitzung erörtert und beschlossen worden.

Sichtbar ist auch, dass die bestehende Oberleitung für Telefon hier in den Weg hineinragt.
Hier wären auch im Sinne einer Breitbandförderung andere Maßnahmen anzudenken.

Im Bereich des bestehenden Hohlweges muss die Entwässerung gewährleistet werden. Vorgeschlagen wird, die obere Hälfte entsprechend mit einer Rinne in einen Sinkkasten zu führen und diesen mittels Rohrleitung in das Gewässer III. Ordnung zu führen. Im Übrigen soll versucht werden, das Gewässer III. Ordnung nahe an den Weg heranzuführen, wobei ein Sicherheitsabstand einzuhalten ist, um Eintragungen durch Streusalz zu vermeiden.

Im Bereich der Eichen sollten die Baumaßnahmen natürlich den Schutzbereich berücksichtigen.

Der Ausbaustandard lt. Vorschlag vom Amt für Ländliche Entwicklung sollte nach Regelausbaustandard 1 A, das ist der Regelquerschnitt nach RSTO 12, umgesetzt werden. Demnach wäre die Asphaltbreite wegen der landwirtschaftlichen Fahrzeuge von 3,50 m notwendig, mit Bankett wäre eine Gesamtbreite des Weges zwischen 4,50 – 5,00 m erforderlich.

Datenstand vom 15.05.2018 16:35 Uhr