Vollzug der Gemeindeordnung (GO);
Vereidigung des Listennachfolgers, Herrn Josef Simbeck
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Gemeinderat, 01.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die neu gewählten ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder sind in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden Gemeinderatssitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Den Eid nimmt der Erste Bürgermeister ab (Art. 31 GO).
Die Vereidigung ist insoweit auch für den Listennachfolger, Herrn Josef Simbeck, erforderlich. Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe“.
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier vereidigt Gemeinderatsmitglied Josef Simbeck. Herr Simbeck legt den Eid mit der vollständigen Eidesformel ab.
Datenstand vom 15.05.2018 16:23 Uhr