Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplans "Schwetzendorf II"


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Gemeinderat, 05.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 05.04.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung erfolgt die Vorstellung des Entwurfes durch Herrn Dipl.-Ing. Dykiert von der EBB mbH. Dem Gemeinderat wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Schwetzendorf II“ als Anlage bereits mit der Ladung zugeleitet.  

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt mit einer einführenden Erläuterung des Sachverhalts. Herr Dykiert präsentiert den Entwurf des Bebauungsplans „Schwetzendorf II“.

In der anschließenden Diskussion im Gemeinderat werden vom Gemeinderat nachfolgende Punkte zur Diskussion gestellt:

Der Bebauungsplan sieht im Geltungsbereich die Ausführung eines Trennsystems (Kanal) vor. Dem steht entgegen, dass die Entwässerung des Ortsteils  Schwetzendorf im Mischsystem erfolgt. Die höheren Kosten für die Ausführung des Trennsystems im Bereich sind daher hinsichtlich der künftig zu erwartenden Entwässerungssituation abzuwägen. Hier ist grundsätzlich zu beachten, dass eine noch nicht zeitlich bestimmbare, in der Zukunft liegende Erneuerung des Kanalsystems nach den derzeit einschlägigen Grundlagen des WHG im Trennsystem erfolgen wird. Es wäre daher nach Auffassung der Gemeinderäte Dotzler und Achhammer zukunftsweisend, dass Trennsystem im Geltungsbereich des Bebauungsplans in jedem Fall baulich auszuführen, da eine „Nachrüstung“ technisch aufwendig und finanziell nicht vertretbar erscheint. Bürgermeister Obermeier ergänzt, dass im näheren Bereich des Plangebietes ein Vorfluter vorhanden ist.  Im Gemeinderat besteht ein klarer Konsens dafür, den Kanal bis zur Anbindung Aubergstraße im Trennsystem ausführen. Dies entspricht insoweit dem Entwurf.  

Auf Anregung von Gemeinderat Dotzler wird diskutiert, die Wohnstraße ein wenig nach Osten zu schieben. Dadurch würde sich für die freistehenden Einfamilienhäuser im Westen eine bessere Nutzungsmöglichkeit für den Gartenbereich ergeben. Der planerische Ansatz wäre, den tiefen Wendehammer kürzer auszuführen, so dass damit die Einfamilienhäuser günstiger nach Osten wandern können.

Herr Dykiert entgegnet, dass die Führung der Straße bzw. des Wendehammers insbesondere auch den Anforderungen der Entsorgung entsprechen muss. Die planerische Darstellung sei daher bereits weitgehend optimiert. Selbstverständlich kann auf Wunsch des Gemeinderates versucht werden, die Planung diesbezüglich nochmals zu überarbeiten. Es besteht hierzu im Gemeinderat weitgehender Konsens, dass die „Ostverschiebung“ eingearbeitet werden soll, wenn dadurch u. a. die Anforderungen für die Entsorgungsfahrzeuge gewährleistet werden.
 
Gemeinderätin Mühlenberg weist darauf hin, dass im Planbereich ein eingewachsener Garten vorhanden ist, der u. a. ein wichtiger Standort für die Vogelbrut sein könnte. Wenngleich im vereinfachten Verfahren keine Umweltprüfung im engeren Sinn stattfindet, sollte in der Planung darauf hingewirkt werden, dass in Randbereichen die vorhandenen Grünstrukturen erhalten bleiben. Herr Dykiert weist darauf hin, dass die Bestandsbäume noch untersucht werden sollen. Erhaltenswerter Baumbestand wird in den textlichen Festsetzungen berücksichtigt. Herr Dykiert weist darauf hin, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens seitens der Eigentümer keine Zustimmung zur Bodengrunduntersuchung vorliegt.  

Nachdem im Gemeinderat keine weitergehenden Einlassungen zum Entwurf erfolgen, schlägt Bürgermeister Obermeier vor, über den Entwurf mit der besprochenen Änderung bzgl. der planerischen Prüfung der diskutierten „Ostverschiebung“ abzustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die heute beschlossene Änderung einarbeiten zu lassen und das Verfahren gemäß BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2018 16:35 Uhr