Feuerwehrangelegenheiten; Kinderfeuerwehr Pettendorf, Kneiting und Mariaort
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Gemeinderat, 05.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der demographische Wandel zeigt in vielen Regionen schon Auswirkungen. Die nachkommende Generation an Jugendlichen wird laut dem statistischen Bundesamt bedeutend kleiner und der „Wettbewerb“ zwischen den Jugendverbänden steigt. Viele Jugendverbände nehmen Kinder schon früher als die Jugendfeuerwehr (12 Jahre) auf und Befürchtungen, dass dadurch Kinder frühzeitig abgeworben werden und der Jugendfeuerwehr verloren gehen, sind sicher nicht ganz unbegründet. Zusätzlich bietet die Einrichtung einer Kinderfeuerwehrgruppe für viele Feuerwehren eine interessante Möglichkeit der Brandschutzerziehung und Öffentlichkeitsarbeit. Und nicht zuletzt kann die Betreuung einer Kindergruppe eine Tätigkeit sein, die allen Beteiligten viel – Spaß macht – nicht zuletzt weil jüngere Kinder häufig sehr begeisterungsfähig für das Thema „Feuerwehr“ sind.
Der LFV Bayern und die Jugendfeuerwehr Bayern haben dieses Thema eingehend diskutiert und beschlossen, das Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehr nicht weiter zu senken. Jedoch besteht die Möglichkeit für den Feuerwehrverein (durch eine Satzungsänderung) bereits Kinder unter 12 Jahren aufzunehmen und für diese eine Kindergruppe anzubieten.
Für diese Entscheidung gibt es diverse Gründe: Kinder brauchen eine andere Betreuung als Jugendliche und sie sind körperlich noch nicht in der Lage mit den regulären feuerwehrtechnischen Gerätschaften umzugehen. In der Kinderfeuerwehr sollte spielerisches Heranführen an das Thema Feuerwehr und das Erlernen allgemeiner Verhaltensregeln für Notfall im Vordergrund stehen – ähnlich wie in der Brandschutzerziehung.
Mit der Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetztes sind nun auch Kinder in Kindergruppen Bestandteil der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr. Die Kinderfeuerwehren sind eine Vorstufe zur Jugendfeuerwehr, es wird kein Feuerwehrdienst geleistet und die Kinder sind in der gesetzlichen Unfallversicherung mit abgesichert.
Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes und des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen ist seit dem 01.07.2017 in Kraft. Art. 7 Abs. 1 BayFwG lautet künftig wie folgt: „Bei den Freiwilligen Feuerwehren können für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Kindergruppen gebildet werden“
Dies bedeutet, dass die Kinderfeuerwehren/Kindergruppen, die bislang dem Feuerwehrverein angegliedert sind, nicht automatisch in die gemeindliche Einrichtung Feuerwehr übergehen.
Will die Freiwillige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung eine Kindergruppe einrichten oder aus dem Feuerwehrverein übernehmen, ist hierfür eine Absprache mit der Gemeinde und deren Zustimmung erforderlich. Erst mit der Zustimmung der Gemeinde wird die Kindergruppe Teil der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr mit der Folge, dass dann auch die Verantwortlichkeit auf den Kommandanten übergeht. Zeitgleich gilt ab der Zustimmung der Gemeinde auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für die Angehörigen der Kinderfeuerwehren. Im Falle eines Unfalls ist die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) mittels einer (elektronischen) Unfallanzeige zu informieren. Es gelten die gleichen Regelungen und Abläufe wie im Bereich der Jugendlichen und Aktiven der Freiwilligen Feuerwehren.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Oberleitner weist darauf hin, dass der Hinweis, zu den fehlenden finanziellen Auswirkungen, nämlich ausdrücklich „keine“, Anstoß für den Gemeinderat sein sollte, sich die Kinder- und Jugendarbeit für die 6 bis 14-jährigen bei den Feuerwehren seitens der Gemeinde „etwas kosten zu lassen“.
Bürgermeister Obermeier weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Unterstützung der Jugendarbeit der Vereine, insbesondere der Feuerwehren, bereits jetzt im besonderen Maß berücksichtigt werde. Dies gilt sowohl in finanzieller als auch bezüglich der hohen Anerkennung, die die Feuerwehrarbeit zu Recht genießt. Die heutige Beschlussfassung dient insbesondere der Klarstellung und Sicherstellung des Versicherungsschutzes der gemeindlichen Kinderfeuerwehr.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass die Kinderfeuerwehren (Altersklasse 6 bis 14 Jahren) der Feuerwehren Pettendorf, Kneiting und Mariaort Bestandteil der gemeindlichen Feuerwehren sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.05.2018 16:35 Uhr