Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Gemeinderat, 05.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 1.2.2018 beantragte der Pächter des Stiftungsgutes Tremmelhausen die Staubfreimachung der Zuwegung von der Kreisstraße aus. Es handelt sich um eine aktive landwirtschaftliche Hofstelle im Weiler Gut Tremmelhausen, zusätzlich sind insgesamt N.N. Wohnheinheiten vorhanden. Der bislang zuführende Feldweg betrifft die Fl.Nr 1128/2 Gem. Pettendorf (ca. 335 m) , die im Eigentum der Katholischen Bruderhausstiftung Regensburg ist, sowie die Teilflächen der Fl.Nr. 1181 und 1143 Gem. Pettendorf, die sich im Eigentum der Gemeinde Pettendorf befinden. Die Wegstrecke hier beträgt ca. 555 m.
Es handelt sich somit um eine Wegstrecke von ca. 890 m Länge. Der Weg ist bislang nur in Teilbereichen an der Nordgrenze der Fl.Nr. 1125 vermessen. Die Breite ermöglicht eine Asphaltbreite von 3- 4m, Ausweichstellen sind nur unzureichend vorhanden. Der Weg liegt im LSG.
Auf einem Teilstück des Weges verläuft der Albertus- Magnus-Weg. Weiter sind bereits seit längerem Bestrebungen der Gemeinde vorhanden, unklare Eigentumsnutzungen im Bereich anderer Wege abschließend und im Interesse der Gemeinde zu regeln, gerade im Hinblick auf den Gewässerentwicklungsplan. Konkrete Ergebnisse konnten bisher nicht erzielt werden. Insoweit ist diese Klärung in die Entscheidungsfrage mit einzubinden.
In der Vergangenheit gab es wiederholt Probleme, insbesondere bei der Müllentsorgung im Winter. So verweigerte aufgrund der Beschaffenheit des Weges das Müllentsorgungsunternehmen 2015 die Befahrung gänzlich, sodass der Müll an die Kreisstraße R 39 gebracht werden musste. Aktuell ist der Weg in einem desolaten Zustand.
Grundsätzlich hat die Gemeinde in vergleichbaren Projekten (Talblick, Hardtweg, Seeweg etc.) eine anteilige Kostentragung von 50% der Kosten befürwortet, die nach Abzug von erreichbaren Fördermitteln entstehen. Die andere Hälfte ist vom Antragsteller zu tragen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass in der heutigen Beschlussfassung im Wesentlichen über das „ob überhaupt“ und nicht über das „wie“ entschieden werden soll. Zu möglichen Besonderheiten, wie z. B. notwendigen Ausweichstellen, wird der Straßen- und Umweltausschuss vorberatend tätig werden. Gemeinderätin Muehlenberg weist ergänzend darauf hin, dass diese Vorgehensweise für sie unabdingbar sein. Details sollten erst nach abschließendem Vorschlag des Straßen- und Umweltausschusses festgelegt werden. Gemeinderat Achhammer spricht sich für das Vorhaben aus, da auch eine ordentliche Zuwegung zu den Wohnungen gewährleistet werden soll. Der derzeitige Zustand der Straße ist eine Zumutung. Auch er betont, dass die ausreichende Wegbreite und notwendige Ausweichstellen im Straßen- und Umweltausschuss vorberaten werden müssen. Gemeinderat Dotzler wendet ein, dass er die Kostenschätzung über mögliche Kosten von ca. 160.000 € für „sehr sportlich“ hält. Je nach Unterbau und Ausbau dürften eher ca. 285 bis ca. 350 Tsd. € realistisch sein. Gemeinderat Weigl ruft nochmals in Erinnerung, dass es heute um die grundsätzliche Entscheidung geht. Die Diskussion über die Ausführung, die Straßenbreite oder die Kosten
soll und kann nicht Inhalt der heutigen Abstimmung sein. Bürgermeister Obermeier führt weiter aus, dass die Baumaßnahmen auch eine große Chance beinhaltet, das Gewässer im Bereich des Feld- und Waldweges dorthin zu bringen, wo es hingehört. Gemeinderätin Muehlenberg betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit der ökologischen Umgestaltung des Grabens. Auch besteht Einigkeit dazu, dass die Maßnahme der ausschließlichen Erschließung des Weilers dient. Ein Durchgangsverkehr sowie die Anbindung an Tremmelhausen sind nicht vorgesehen.
Beschluss
Die Gemeinde Pettendorf beschließt die Asphaltierung des Weges von der R 39 bis zum Stiftungsgut Tremmelhausen unter folgenden Bedingungen:
1. Der Antragsteller, bzw. die Bruderhausstiftung Tremmelhausen, vertreten von der Stadt Regensburg trägt 50 % der Kosten, die nicht durch Förderzuschüsse abgedeckt sind.
2. Stimmt der Antragsteller bzw. die Bruderhausstiftung der Kostenbeteiligung zu, werden vor Beginn der Maßnahmen bzw. Punkte Nrn. 3. bis 6. die Details zur grundsätzlichen Ausführung vom Straßen- und Umweltausschuss vorberatend erarbeitet und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
3. Vor Beginn der Maßnahme werden die offenen Grundstücksangelegenheiten zwischen der Gemeinde Pettendorf und der Katholischen Bruderhausstiftungen abschließend geregelt. Insbesondere soll der Standort der Linde an der südöstlichen Ecke der Fl.Nr. 1182 ausreichend geschützt werden.
4. Die Bruderhausstiftung stellt für eine ausreichende Wegbreite und die notwendigen Ausweichstellen kostenfrei die nötigen Flächen zur Verfügung.
4. Die Gemeinde Pettendorf ist Verfahrensträger und beantragt die möglichen Förderungen.
5. Nach der Maßnahme findet eine Vermessung statt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.05.2018 16:35 Uhr