Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Am Silbergarten-West", 1. Deckblatt des Markt Lappersdorf; hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Gemeinderat, 05.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 05.04.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 13.03.2018 wird mitgeteilt, dass der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf in seiner Sitzung am 14.02.2017 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen hat, den Bebauungsplan „Am Silbergarten-West" zu ändern (1.Deckblatt). Wesentliches Ziel der Planung ist es, die Errichtung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandels zu ermöglichen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Der Marktgemeinderat hat nach Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am 05.03.2018 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans zu ändern. Die beschlossenen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes machen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie eine erneute Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.03.2018 weiterhin den geänderten Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 05.03.2018 gebilligt und beschlossen, den Bauleitplan gemäß § 4a i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen sowie gemäß § 4a i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut durchzuführen. Mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Verfahrensschritte wurde das Planungsbüro TB Markert, Nürnberg, gemäß § 4b BauGB durch den Markt Lappersdorf beauftragt.

Im Namen des Marktes Lappersdorf wird nun die Gemeinde Pettendorf als Behörde bzw. als sonstiger Träger öffentlicher Belange gebeten, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur erneuten Entwurfsfassung des Bauleitplans Stellung zu nehmen.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde festgelegt, dass Stellungnahmen nur noch zu den geänderten Teilen abgegeben werden können. Die Änderungen beschränken sich auf Regelungen zu Gelände-/Gebäudehöhen, Bauweise, Auffüllungen, Gestaltung der Südfassade sowie Werbeanlagen. Des Weiteren wurde dem Bebauungsplan die Angaben zur Durchführung einer Vorprüfung des Einzelfalls nach UVP-Gesetz hinzugefügt.

Der erneute Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung, Begründung und Fachgutachten) in der Fassung vom 05.03.2018, steht online auf der Internetseite des Marktes Lappersdorf www.lappersdorf.de zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereit. Es wird um Stellungnahme bis zum 20.04.2018 gebeten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf durch die Änderung des Bebauungsplans nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2018 16:35 Uhr