Landwirtschaftliche Auffüllungen zur Bodenverbesserung (max. 25 cm) auf den Fl.Nrn. 162, 163, 164, 165 und 166, jeweils Teilfläche der Gemarkung Kneiting (Nähe Lindenweg, Kneiting)
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Bauausschuss, 15.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bei den zur Auffüllung vorgesehenen oben genannten Grundstücken in der Gemarkung Kneiting handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen, eine Verschlechterung ist durch die Maßnahmen nicht zu erwarten. Grundsätzlich ist vorgesehen, hier das Aushubmaterial aus dem Bau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf Fl.Nr. 175, Gemarkung Kneiting, wieder zu verwenden.
Zum Grundstück:
Bei einer Genehmigung der beantragten Flächen wäre das eine gesamte Fläche von 12.285 m². Zu den Auffüllmengen und der daraus resultierenden Menge an Lkws: ~ 12.285 m² x 0,25 m = 3.071 m³ x 1,33 to. = 4.085 to / 15 to. = rd. 272 Lkws
Zufahrt zu den Grundstücken:
Die Zufahrt zu den Grundstücken hat über die GVS Mariaorter Straße („Kühtriftweg mit Hinterweg“) von Mariaort nach Kneiting, die Ortsstraße „Lindenweg“ und über die öffentlichen Feld- und Waldwege Fl.Nrn. 177/3 und 815, jeweils Gemarkung Kneiting, zu erfolgen. Die GVS ist auf 7,5 to. beschränkt, ggfs. wäre eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Sonstige Auflagen:
Bisherigen Anträgen auf Auffüllungen von landwirtschaftlichen Flächen (Bodenverbesserungsmaßnahmen) wurde unter folgenden, grundsätzlichen Auflagen das Einvernehmen erteilt:
- Die Kosten evtl. auftretender Straßenschäden sind durch den Antragsteller zu beheben bzw. zu tragen.
Beginn und Ende sind der Gemeinde Pettendorf drei Tage vorher anzuzeigen.
Die Anfahrzeiten der Lkw wird auf Montag – Freitag, jeweils von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt.
Es dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Oberflächenwassersituation in diesem Bereich entstehen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
-
Die Zufahrt hat, wie im Sachverhalt dargestellt, zu erfolgen.
- Die im Vortrag genannten Auflagen Nrn. 1 bis 4 sind in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
- Auf eine evtl. erforderliche Antragstellung zum Befahren der öffentlichen Straßen und Wege bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen gemäß der StVO wird hingewiesen, z. B. bei Überschreitung der zulässigen Tonnagebeschränkung.
- Die erforderlichen Abstandsflächen (5-10 m) zu angrenzenden, öffentlichen Feld- und Waldwegen sind einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 23.04.2018 14:55 Uhr