Der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf hat in seiner Sitzung vom 14.02.2017 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Flächennutzungsplan als baurechtliches Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung ist ein wichtiger Bestandteil der städtebaulichen Entwicklung des Markts Lappersdorf und bedarf nach 20 Jahren (Rechtskraft seit 1997) einer Überarbeitung. Mit der Planung soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet werden. Durch die Integration des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan werden die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes berücksichtigt.
Das Plangebiet umfasst das gesamte Marktgebiet Lappersdorf mit einer Gesamtfläche von rd. 3.450 ha.
Mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Verfahrensschritte wurde das Planungsbüro TB Markert, Nürnberg, gemäß § 4b BauGB durch den Markt Lappersdorf beauftragt.
Zeitnah erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bauleitplanes. Dieser liegt in der Zeit vom 09.04.2018 bis einschließlich 14.05.2018 im Rathaus des Marktes Lappersdorf zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Gemeinde Pettendorf wird nun gebeten, als Behörde bzw. als sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes Stellung zu nehmen; insbesondere ergeht die Aufforderung zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Die Stellungnahme soll bis spätestens zum 14.05.2018 direkt an das TEAMBÜRO MARKERT, Frau Birgit Heid, Pillenreuther Str. 34, 90459 Nürnberg, gerichtet werden.
Aus Sicht der Verwaltung sind überwiegend verkehrliche und wasserwirtschaftliche Auswirkungen der Planungen zu betrachten. Weitere Auswirkungen können im schulischen Bereich betrachtet werden.
Verkehr:
die Ausweisung der Baugebiete des Marktes liegen entlang der Hauptachsen an der R 15 und der R 26. Das sich der Hauptverkehr überwiegend nach Regensburg orientiert, dürften keine oder nur geringe Auswirkungen auf die Gemeinde Pettendorf zu erwarten sein.
Oberflächenwasser:
Die hanglagige Entwässerung von Oberflächenwasser führt u. U. entstehendes Wasser in Richtung Schwetze. Für die unterliegenden Ortsteile z.B. Reifenthal wurde durch den Rückhaltedamm ausreichende Sicherheit erreicht. Die ausreichende Rückhaltung von Oberflächenwasser im Bereich Harreshof wurde bereits bei der wasserrechtlichen Genehmigung der Anlagen des Marktes betrachtet. Die Erweiterung G 3 und W 9 im Bereich Harreshof soll hier aus Sicht der Gemeinde Pettendorf bei der Planung zusätzlich berücksichtigt werden.
Schule:
Im Bereich der Mittelschule Lappersdorf kann ein Bevölkerungszuwachs den gemeinsamen Mittelschulstandort weiter stärken.