Neubau einer Überdachung von Pkw-Stellplätzen und Erweiterung eines bestehenden Balkons eines Mehrfamilienhauses auf Fl.Nr. 682/5, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 9 im Baugebiet "Am Adlersberg" (Hummelbergstraße, Adlersberg)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Bauausschuss, 19.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 19.04.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es ist geplant, eine Überdachung von Pkw-Stellplätzen in den Gesamtmaßen von 13,99 x 5,19 m und die Erweiterung eines bestehenden Balkons in den Ausmaßen von 5,60 m x 2,70 m zu realisieren.

Durch die Überdachung der Pkw-Stellplätze und die Erweiterung des Balkons werden die Baugrenzen auf der Parzelle überschritten. Hierzu sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich, diese sollen schriftlich beantragt und begründet werden. Dieser Antrag liegt nicht bei, ist ggfs. dem Landratsamt nachzureichen.

Abstandsflächenrecht:
Für die Erweiterung des bestehenden Balkons sind keine Abstandsflächen einzuhalten (Art. 6 Abs. 8 BayBO). Für den Neubau einer Überdachung von Pkw-Stellplätzen sind ebenfalls keine Abstandsflächen zum Nachbargrundstück einzuhalten, weil das Vorhaben eine mittlere Wandhöhe unter 3,00 m aufweist und noch keine Grenzbebauung auf dem Grundstück vorhanden ist. Eine baurechtliche Genehmigungspflicht liegt vor, da das Vorhaben eine Gesamtfläche von 50 m² überschreitet.

Den Unterlagen ist zwar eine Abstandsflächenerklärung der Nachbarin Fl.Nr. 682/4 für die Übernahme im Bereich der Überdachungen der Pkw-Stellplätze beigefügt. Diese ist nach Rücksprache mit der Bauabteilung am Landratsamt nicht erforderlich, da das Vorhaben eine max. Höhe von 2,75 m erreicht und somit abstandsflächenfrei ist. Das gleiche gilt für die Erweiterung des Balkons. Dieser ist ein untergeordneter Bauteil und ist gemäß Art. Abs. 8 Nr. 2 a) BayBO ohne Abstandsfläche zulässig.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Hummelbergstraße gesichert, die Erschließung Wasser/Abwasser, soweit erforderlich, ist über die bestehenden Anschlüsse gesichert.

Nachbarunterschriften:
Die Nachbarunterschriften der Fl.Nr. 682/4 (per mail) und der Fl.Nr. 682, jeweils Gemarkung Pettendorf, liegen vor.

Stellungnahme Zweckverband zur Wasserversorgung:
Belange des Zweckverbands werden nicht berührt.  

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gremium besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2018 19:53 Uhr