Neubau von Oldtimergaragenstellplätzen auf den Fl.Nrn. 107 und 108/1, Gemarkung Pettendorf (Sühnekreuzweg, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Bauausschuss, 19.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 19.04.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Zur Ausstellung einer kleinen, privaten Oldtimersammlung ist der Neubau von zwei Mal je vier Garagenstellplätze geplant. Einer der Stellplätze wird als Hebebühnenplatz genutzt. Die beiden geplanten Baukörper passen sich dem natürlichen Geländeverlauf an, werden teilweise eingegraben. Die Dächer sind entsprechend dem angrenzenden Bebauungsplan als (evtl.) begrünte Flachdächer, alternativ als leicht geneigte Pultdächer geplant.

Die max. Höhenentwicklung wird entsprechend BayBO Art. 6 Abs. 9 Nr. 1 eingehalten. Die Abmessungen betragen jeweils ca. 10,50 m x 6,50 m. Die Erschließung ist gesichert, die Oldtimer werden aber nur hin und wieder bewegt.

Erschließung:
Das Grundstück ist über die Ortsstraße „Sühnekreuzweg“ straßenmäßig erschlossen, Kanal- und Wasseranschluss sind, soweit erforderlich, vorhanden.

Nachbarunterschriften:
Diese liegen noch nicht vor, da bei einem Antrag auf Vorbescheid auf die Nachbarbeteiligung verzichtet werden kann.


Stellungnahme des Zweckverbands zur Wasserversorgung:

Belange des Zweckverbands werden nicht berührt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Dotzler weist darauf hin, dass ggf. auch Arbeiten an den Fahrzeugen durchgeführt werden, so dass eine gewisse Gefahr besteht, dass Öle und andere Betriebsmittel auslaufen und ins Grundwasser eindringen könnten. Zudem ist bei Oldtimern grundsätzlich mit Undichtigkeiten zu rechnen. Nach den generell hohen Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes ist daher eine mediendichte Ausführung im Bereich der Wende und der Stellplätze grundsätzlich erforderlich. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass hierzu im Rahmen der Zuständigkeit des LRA Regensburg Auflagen erteilt werden müssen, soweit die Rahmenbedingungen dies erfordern. Der Hinweis wird jedoch im Beschluss aufgenommen. Im Gremium besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Bauvoranfrage sein Einvernehmen. Die erforderlichen Nachbarunterschriften sind zum Antrag auf Baugenehmigung beizubringen. Bodenplatte und Wende sind mediendicht herzustellen, soweit ein möglicher Schadstoffeintrag dies erfordert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2018 19:53 Uhr