Neubau eines Einfamilienhauses mit einer weiteren Wohneinheit auf Fl.Nr. 93/0, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 62 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Margarethenstraße, Pettendorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Bauausschuss, 21.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 19.10.2017 mit einer Bauvoranfrage für dieses Vorhaben und erteilte dieser sein Einvernehmen und war mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Das Landratsamt Regensburg erteilte am 12.12.2017 den beantragten Vorbescheid unter folgenden Auflagen:
- Für das Vorhaben sind Befreiungen vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan erforderlich. Die Befreiungen (- Überschreitung der Baugrenzen (ca. 3 m im Süden), - Gebäudegröße (15,50 m x 13,84 m statt max. 14,00 m x 10,00 m), - Längen-/Seitenverhältnis (4,5: 4 statt 5: 4) wurden im Einvernehmen mit der Gemeinde Pettendorf in diesem Vorbescheid erteilt. Unbeschadet dessen müssen alle notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan im Baugenehmigungsverfahren beantragt und begründet werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nachbarunterschriften im abschließenden Baugenehmigungsverfahren erneut eingeholt werden sollen.
Der Antrag auf Baugenehmigung, eingegangen am 29.05.2018, beinhaltet folgende Abweichungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes:
Festsetzung BPlan
|
Vorbescheid
|
Bauantrag
|
Baugrenze Süden
|
Überschreitung ca. 3,0 m
|
Überschreitung 3,0 m
|
Max. Gebäudelänge/-breite 14,00 x 10,00 m
|
15,50 x 13,84 m
|
15,70 x 13,84 m
|
Längen-/Seitenverhältnis 5 : 4
|
4,5 : 4
|
4,5 : 4
|
Die erforderlichen Befreiungen wurden erneut schriftlich begründet. Weitere Abweichungen wurden keine festgestellt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (siehe Sachverhalt) einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.07.2018 08:08 Uhr