Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf Fl.Nr. 695/1, Gemarkung Pettendorf, Parz. 4 (T.) in der Einbeziehungs- und Entwicklungssatzung "Günzenried" (in Günzenried)
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Bauausschuss, 21.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es ist geplant, eine Doppelhaushälfte in E+D-Bauweise mit Satteldach (DN 35°) in den Ausmaßen von 8,11 x 11,00 m mit einer Garage (3,96 x 8,55 m) und einem Stellplatz zu errichten.
Das Vorhaben weicht in zwei Punkten von den Vorgaben der Einbeziehungs- und Entwicklungssatzung ab. Dies wäre zum einen die Bebauungstiefe (max. 20 m), welche durch die Terrasse um ca. 2,25 m überschritten wird und zum anderen die Überschreitung der festgesetzten Höhenlage der Hauptgebäude (409,00 m) um 50 cm auf 409,50 m üNN. Die Abweichungen wurden schriftlich beantragt und begründet.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Günzenried“ sichergestellt.
Die Erschließung Wasser ist über den WZV Naab-Donau-Regen über noch zu erstellende Anschlüsse sicherzustellen, siehe hierzu Stellungnahme des WZV vom 21.06.2018.
Die Erschließung Abwasser/Kanal wird durch die Gemeinde Pettendorf über noch zu erstellende Grundstücksanschlüsse sichergestellt. Diese sind frühzeitig vor Baubeginn, unter Vorlage eines Entwässerungsplans, zu beantragen. Dabei ist zu beachten, dass der Ortsteil Günzenried nur über eine Schmutzwasserkanalisation verfügt, das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern (siehe hierzu § 5 bzw. unter Hinweise und Empfehlungen die Punkte Grundwasser/Oberflächenwasser und Niederschlagswasserversickerung der „Einbeziehungssatzung Günzenried“.
Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Stellungnahme Verwaltung:
Nicht dargestellt in den Unterlagen ist die geplante Grünordnung, insbesondere im Bereich der Ausgleichsflächen auf dem Grundstück.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen der Einbeziehungs- und Entwicklungssatzung einverstanden. Die Grünordnungsplanung für den Bereich der Ausgleichsflächen ist spätestens zur Bauvollendung nachzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.07.2018 08:08 Uhr