Vollzug der Baugesetze; Beratung und Beschlussfassung über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 1. Änderung des Bebauungsplanes „An den Klostergründen" in Pielenhofen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Gemeinderat, 05.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 7. Gemeinderat 05.07.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 12.06.2018 teilt die Gemeinde Pielenhofen mit, dass auf Grund der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25.05.2018 diverse Änderungen beschlossen. Die Planungen wurden gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird nun die Gemeinde Pettendorf als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zu den beiliegenden Entwürfen bis spätestens
13.Juli 2018 gebeten. Erfolgt keine fristgemäße Rückäußerung, so wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden.

Der Gemeinderat befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 07.12.2017 und stellte fest, dass durch die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 1. Änderung des Bebauungsplanes „An den Klostergründen“ grundsätzlich Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt sind.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt erneute fest, dass durch die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 1. Änderung des Bebauungsplanes „An den Klostergründen“ grundsätzliche Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2018 09:16 Uhr