Errichtung eines unterkellerten Carports auf Fl.Nr. 180/1, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 79 im Baugebiet "Am Weingert" (Weinbergstraße, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Bauausschuss, 16.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 8. Bauausschuss 16.08.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die zur Bebauung vorgesehene Fläche wurde erst kürzlich von der Gemeinde erworben und war der Standort der Antennenanlage „Am Weingert“. Es wird nun beabsichtigt, einen unterkellerten Carport in den Ausmaßen von 6,0 x 4,0 m mit einem versetzten Pultdach DN 10°/60°) zu errichten. Um die Bebauung realisieren zu können sind folgende Befreiungen  erforderlich:
  1. Bebauungsplan „Am Weingert“ – Bebauung außerhalb der Baugrenzen und
  2. Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde – Unterschreitung des vorgeschriebenen Stauraums von 5,0 m.

Die Befreiungen werden schriftlich beantragt und wie folgt begründet:

zu 1.:
Durch die geplante Bebauung werden im Nordwesten die Baugrenzen überschritten. Aus städtebaulicher Sicht ist es jedoch der sinnvollste Ort, um weitere Stellplätze auf dem Grundstück zu schaffen.

zu 2.:
Es wird beabsichtigt, das Carport nur mit einem Stauraum von 1,50 m zu versehen, um nicht unnötig Flächen zu versiegeln. Zudem ist der Carport zur Straße hin offen, die Zufahrt/Einfahrt ist jederzeit ohne längeres Halten davor möglich.

Erschließung:
Straßenmäßig ist das Grundstück über die Weinbergstraße erschlossen, die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist gesichert.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der Erteilung der erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Weingert“ und der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Pettendorf einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2018 20:01 Uhr