Margarethenstr. 6, Pettendorf; Wassereintrag aus Grundstück Fl.Nr. 86, Gemarkung Pettendorf, auf Unterlieger
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Straßen- und Umweltausschuss, 04.09.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Vorgetragen wird, dass im unterliegenden Wohnhaus eine Rissebildung aufgetreten sei, ebenso eine Vernässung, vor allem bei Starkregen oder Schmelzwassereintrag. Vorgelegt wird zusätzlich die Stellungnahme eines Bodengutachters, der es als möglich erachtet, dass durch die oben befestigte Fläche der Wasserabfluss verändert wurde, so dass negative Auswirkungen auf das Unterliegergrundstück verursacht werden konnten. Gestützt wird dies vor allem auf die Behauptung, dass vor Durchführung der Baumaßnahme im Jahre 2012 das Wasser länger auf dem Platz gestanden wäre bzw. die Durchlässigkeit verändert wurde. Ebenso wird vermutet, dass ein bestehender Schacht verfüllt wurde.
Der Baugrundgutachter schlägt vor, auf die Gemeinde zuzugehen und eine Drainage am Rande des Unterliegergrundstücks zu ziehen, die dann in den bestehenden Abwasserkanal abgeleitet werden könnte.
Diskussionsverlauf
Der Straßen- und Umweltausschuss ist der Auffassung, dass durch die baulichen Maßnahmen am Turnwiesl keinesfalls eine Verschlechterung im Unterliegerbereich aufgetreten sein können. Ein großer Teil des vorher versickerungsfähigen Grundstücks wurde befestigt und einer geordneten Entwässerung zugeführt. Im anderen Bereich wurden lediglich zur Oberflächengestaltung eine Granitschotterschicht (0/16) aufgetragen. Dies sei jederzeit nachweisbar, da die Aufmaßblätter vorliegen. Insgesamt wurde auf dem bestehenden Boden maximal eine Schicht von 10 cm als Sauberkeitsschicht aufgetragen. Es wurde weder ein Schacht verfüllt noch irgendwelche anderen Abtragungen durchgeführt, lediglich zum bestehenden Schacht wurde eine zusätzliche Abwasserleitung verlegt.
Das unterliegende Gebäude ist stark verschattet, hier wird vorgeschlagen, den bestehenden Bewuchs deutlich zu reduzieren. Dieser befindet sich wahrscheinlich auch auf dem Grund des Unterliegers. Eine Grenzfeststellung muss noch präzise durchgeführt werden.
Weitere Maßnahmen wären aus Sicht des Straßen- und Umweltausschusses von Seiten des Hausbesitzers durchzuführen, bzw. die bereits durchgeführten Maßnahmen zu verstärken. Im Übrigen sei die lang anhaltende Trockenheit in vielen Bereichen Ursache für Rissebildung, besonders bei lehmigem Untergrund, der im Gemeindegebiet Pettendorf zweifelsfrei vorliegt.
Der Straßen- und Umweltausschuss empfiehlt daher, von einer Gesamtbefestigung des Platzes aus Kostengründen abzusehen. Ebenso wird eine Verlegung einer Tiefendränage nicht befürwortet, s
olange es ursächlich nicht bewiesen ist, dass hierdurch die Veränderungen im unterliegenden Haus ausgelöst wurden.
Vorgeschlagen wird, wie bereits erwähnt, eine deutliche Reduzierung der Beschattung. Die Gemeinde wird dies in ihrem Bereich im Herbst 2018 durchführen lassen.
Datenstand vom 26.11.2018 13:30 Uhr