Bauhof der Gemeinde - Erneuerung der Montagegrube; Beratung und Beschlussfassung über die Kostensteigerung durch Korrosionsschäden im Bodenbereich


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Gemeinderat, 06.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 9. Gemeinderat 06.09.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Im Haushalt 2018 sind Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Montagegruben vorgesehen. Salzeinträge vorwiegend durch abtauende Streufahrzeuge habe die Umrandung geschädigt und Fliesenabplatzungen verursacht. Nach Inaugenscheinnahme durch eine Fliesenlegerfirma wurde der Kostenaschlag rund um die Montagegrube inkl. der sichtbaren Oberflächenschäden auf ca. 15.000,00 € veranschlagt.

Zu Beginn dieser Maßnahme wurde dann festgestellt, dass die Armierung zum Teil deutlich korrodiert ist, sodass seitens der ausführenden Firma statische Probleme befürchtet wurden. Im Folgenden wurde ein Statiker hinzugezogen und weitere Untersuchungen wurden veranlasst. Gleichzeitig wurde die Kellerdecke abgestützt.

Es wurden Bohrungen in den Aufstellbereichen der Bauhoffahrzeuge vorgenommen und Bodenproben entnommen, die Aufschluss über die Tiefe der Eindringung des Salzes geben. Das Ergebnis der Untersuchung und die Empfehlung des Statikers stellen sich wie folgt dar:

Die zulässigen Grenzwerte von 0,40 – 0,50 Masse-Prozent Chlorid sind in den Proben B, D, E und F überschritten (siehe Anhang). Es wurden an jeder Stelle je 3 Proben (0-2 cm, 2-4 cm und 4-6 cm) entnommen um den Gehalt in Abhängigkeit der Tiefe festzustellen. Die Proben zeigen, dass der kritische korrosionsauslösende Chloridgehalt in Tiefen von mehr al 6 cm mit Ausnahme am Punkt D noch überschritten ist. Grundsätzlich ist die Decke, um die Dauerhaftigkeit und vor allem die Standsicherheit auf längere Sicht zu gewährleisten, betontechnologisch zu sanieren.

Nach den Untersuchungen wäre der rechte Torbereich und ein Streifen entlang der Rinne im linken Torbereich betroffen. Dabei muss sämtlicher Altbeton, bei dem der zulässige Chloridgehalt überschritten wird, entfernt werden. Dies erfolgt durch Hochdruckwasserstrahlen. Bereits korrodierte Bewehrung ist mit entsprechender Übergreifung zu ersetzten. Der abgestrahlte Beton ist durch einen Spezialmörtel wieder zu reprofilieren. Darauf ist eine flexibilisierte Beschichtung (OS8) aufzubringen um ein erneutes Eindringen von Chlorid zu vermeiden. Es ist sinnvoll die Beschichtung über die ganze Fläche (rechter und linker Torbereich) aufzubringen. Während der ganzen Bauphase ist die Decke über Abstützungen im UG zu sichern. Ein kathodischer Korrosionsschutz ist aufgrund der geringen Flächen nach Rücksprache mit einer Firma nicht wirtschaftlich.

Grundsätzlich sollte der Bodenbelag (Fliesen) über die ganze Fläche entfernt werden, um die abdichtende Beschichtung auf der Rohdecke flächig aufbringen zu können. Nach unseren bisherigen Untersuchungen würde sich die Betonsanierung auf die im Anhang dargestellte schraffierte Fläche beziehen. Im Allgemeinen werden aber noch zusätzliche Prüfungen für die Stahlüberdeckung und für die Chlorid-Belastung mit ausgeschrieben, die zu Beginn der Arbeiten durchgeführt werden, um die Bereiche dann exakt eingrenzen zu können und nur die betroffenen Bereiche saniert werden.

Ein Verzicht auf den Fliesenbelag durch Verwendung eines Industriebodens (z.B. Parkhaus) benötigt laut Statiker einen zusätzlichen Gefälleestrich, sodass die FOK nicht mehr eingehalten werden kann. Es wurden noch Fachfirmen empfohlen, die solche Sanierungsarbeiten durchführen können. Grundsätzlich ist das Ziel, die Sanierung bis zum Beginn des Winterdienstes abschließen zu können.

Der Faktor Zeit ist erheblich, auch ist die Maßnahme grundsätzlich unaufschiebbar. Die Sanierung kann nicht nur oberflächlich erfolgen, da dies nur ein Hinausschieben der Maßnahme und eine Verschlechterung des Zustandes zur Folge hat. Somit ist die Sanierung so auszuführen, dass der Bestand wieder dauerhaft gesichert ist.

Eine Beauftragung eines Büros zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses mit einer nachfolgenden Ausschreibung bedeutet eine Vorlaufzeit von mindestens 8-10 Wochen, sodass die Ausführungszeit kaum mehr umsetzbar wäre. Ob wir allerdings bei freihändiger Vergabe eine Fachfirma bekommen können, die die Maßnahme vor Dezember fertigstellen kann, ist ebenfalls nicht gesichert, sollte jedoch angestrebt werden. In jedem Fall ist die fachliche Begleitung des Statikers zwingend erforderlich.

Der geschätzte Kostenanschlag übersteigt den bisherigen Ansatz erheblich, sodass hier ein Beschluss herbeizuführen ist.

Diskussionsverlauf

Dipl.-Ing. (univ.) Thomas Zott erläutert das Sanierungskonzept und beantwortet folgende Fragen:

Gemeinderat Völkl möchte wissen, ob eine Schweißbahn verlegt war. Wenn diese fehlt, könnte dann eine Gewährleistung geltend gemacht werden?

Antwort: Eine Schweißbahn ist nicht feststellbar. Im Bereich der Rinne ist eine Abdichtung feststellbar. Aufgrund des großen Zeitraumes seit der Herstellung der Anlage ist eine Gewährleistung nicht mehr gegeben.

Gemeinderat Dotzler erkundigt sich nach dem Zustand der Unterseite des Betondecke und möchte wissen, ob bei den Abstrahlkosten auch die Entsorgung enthalten sei.

Antwort: Unterseitig sind, abgesehen von kleineren Rissen, keine Schäden erkennbar. Für genauere Erkenntnisse sind zusätzliche Bohrungen notwendig. Das Material wird abtransportiert, die Kosten werden nach Aufwand berechnet.

Die Gemeinderäte Oberleitner und Meyer schlagen vor, eine alternative Lösung zur Verfliesung zu prüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die notwendigen Kosten:
       Für die fachgerechte Sanierung nach den Vorgaben des Statikers und
       die fachliche Begleitung des Statikbüros nach Aufwand.

Als Alternative zu Fliesen als Bodenbelag solle geprüft werden, ob ein alternativer Aufbau möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2018 13:29 Uhr