Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Gemeinderat, 04.10.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 06.09.2018 unter TOP 2 Nr. 2 a) mit dieser Thematik und fasste folgenden Beschluss:
Die auf Parzelle 4 geplanten Gebäude sind der Hangsituation angepasst und erreichen aufgrund der Festsetzungen Wandhöhen von ca. 400 m üNN. Dies entspricht der Höhensituation auf den Fl.Nr. 1412 und 1276/2, diese Grundstücke liegen ca. 2 bis 3 m unter dem Planniveau der Parzelle 4. Die geplanten Gebäude befinden sich zudem im Norden der genannten Grundstücke, insofern ist eine Beeinträchtigung durch Beschattung nicht gegeben. Zudem ist die Abstandsflächenregelung der Bayerischen Bauordnung gem. Art. 6 Abs. 4 - 6 einzuhalten. Der Gemeinderat nimmt die Einwendung mit 7 : 5 Stimmen zur Kenntnis, Änderungen sind dadurch keine veranlasst.
Aufgrund von Anregungen aus dem Gemeinderat wurde die Verwaltung/der Planer mit Beschluss zu TOP 2 Nr. 3 jedoch gebeten, die Festsetzung mit 3 Vollgeschossen auf dieser Parzelle zu prüfen und ggfs. Alternativen aufzuzeigen.
Vortrag/Vorschläge Hr. Dykiert, Planungsbüro EBB
Vgl. Anlage zum Beschluss
Ergänzung zur Schaffung von sozialem Wohnungsraum:
Ergänzend zum Beschluss vom 06.09.2018, TOP 3, B13, hinsichtlich der Festsetzung zum sozialen Wohnungsbau wird folgende, klarstellende Formulierung vorgeschlagen:
Im Baugebiet sind 30%, mindestens jedoch 3 Wohneinheiten, zur Realisierung von öffentlich gefördertem Wohnraum im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB vorgesehen. Diese werden ausschließlich auf der Parzelle 4 festgesetzt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt und überträgt Herrn Diplom-Ingenieur Dykiert von der EBB Ingenieurgesellschaft mbH das Wort. Die EBB wurde von der Gemeinde beauftragt, alternativ zum bisher festgesetzten Bautyp E+1 (Parzelle 1 bis 3, 4 Tfl. sowie 5) und E+2 (Parzelle 4 Tfl.) zum Bautyp E+2 Varianten zu untersuchen und diese hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Gesamtvorhaben und auf die tatsächliche Höhenentwicklung der Gebäude im Gelände zu visualisieren.
Herr Diplom-Ingenieur Dykiert stellt im Rahmen einer Bildschirmpräsentation nachfolgende zwei Varianten und die Entwurfsplanung gegenüber:
Bei der Variante 1 wird die bisherige E+2-Bauweise durch E+1+D mit einem Kniestock von 1 m ersetzt. Dabei ergibt sich eine Reduzierung der Firstlinie um ca. 1 m. Es ließen sich weiterhin fünf Wohneinheiten auf der Parzelle 4 realisieren. Eine Wohneinheit wäre eine Dachgeschoßwohnung mit ca. 65 m² Wohnfläche.
Bei der Variante 2 wird auf der Parzelle 4 nur der Bautyp E+1 realisiert, was zu einer Reduzierung der Firstlinie um ca. 2 m führt. Im Gegenzug entfällt die Dachgeschoßwohnung vollständig, so dass nur noch vier Wohneinheiten realisierbar sind.
Kurz erläutert wird nochmals die Entwurfsplanung (in der Abstimmung als Variante 0 bezeichnet), die die Bauform E+2 vorsieht; das Dachgeschoß ist zu Wohnzwecken aufgrund der Dachneigung von 200 weder geeignet noch dafür vorgesehen. Die Entwurfsplanung ermöglicht die Realisierung von fünf Wohneinheiten auf der Parzelle 4.

Gemeinderat Dr. Bosl vertritt in der anschließenden Diskussion die Auffassung, dass die sich aufgrund des natürlichen Geländeverlaufes die Wandhöhe nach Süden hin verschiebt und insoweit deutlich niedriger „herauskommt“. Dies wird vom Planer so bestätigt. Dr. Bosl führt weiter aus, dass er vom Grundsatz her die ursprüngliche Wandhöhe von 9 m mittragen könnte, da diese keine nachbarschädlichen Auswirkungen nach sich zieht und auch optisch vertretbar erscheint. Als Alternative wäre für ihn lediglich die Variante 1 mit einem Kniestock von 1 m denkbar. Gemeinderat Achhammer plädiert ebenfalls für die Variante 1. Für ihn stellt die Lösung E+1+D mit Kniestock einen guten Kompromiss zur bisherigen Planung dar. Gemeinderat Simbeck frägt an, ob es möglich wäre zusätzlich die Firstlinie anzugleichen. Herr Dykiert weist darauf hin, dass dies aufgrund des natürlichen Geländeverlaufes nicht ohne weiteres möglich sei und zusätzliche Geländemodellierungen erforderlich wären. Wenngleich noch keine präzisen Daten des Geländeverlaufes vorliegen, ist von der Anpassung der Firstlinie abzuraten. Er gibt zudem zu bedenken, dass mit dem Höhenversatz ohne großen Aufwand drei barrierefreie Wohnungen erstellt werden können. Gemeinderat Meyer schlägt vor, sich auf die Variante 1 zu einigen. Gemeinderätin Muehlenberg vertritt die Auffassung, dass sich der natürliche Geländeverlauf auch in der baulichen Ausführung wiederfindet. Die Variante 1 sei aus ihrer Sicht auf jeden Fall die bessere Variante. Auf Rückfrage von Gemeinderat Völkl zum Verhältnis des Altbestandes, weist Bürgermeister Obermeier darauf hin, dass durch die Bebauungsplanung gezielt eine ortsbildverträgliche Bebauung erreicht werden soll. Jedoch sind die Gebäude anders situiert, als die Umgebungsbebauung. Gemeinderat Bink gibt zu bedenken, dass ein Spagat zwischen schonendem
Umgang mit Grund und Boden und den Anforderungen an eine ortsbildverträgliche Bebauung zu finden ist. Die Variante 1 sei für ihn der beste Kompromiss zur bisherigen Entwurfsplanung.
Im Anschluss an die Diskussion schlägt Planer Dykiert ergänzend vor, auch Festsetzungen bezüglich der Giebel und der Dachgestaltung zu treffen, da sich diese bei der E+I+DG Variante durchaus als besonders relevant für das Ortsbild darstellen können. Darüber hinaus geht er nochmals auf den sozialen Wohnungsbau ein, für den ausschließlich auf der Parzelle 4 konkrete Festsetzungen entsprechend der Beschlussempfehlung getroffen werden sollten.
Nachdem im Gemeinderat kein weiterer Diskussionsbedarf mehr besteht, lässt Bürgermeister Obermeier wie folgt abstimmen:
Der Bautyp für die Parzelle 4 wird wie bisher (Variante 0) mit E+2 festgesetzt.
3 : 14 Stimmen
Der Bautyp wird für den Bereich der Parzelle 4 auf E+I+D mit 1 m Kniestock entsprechend der Variante 1 festgesetzt.
17 :0 Stimmen
Der Planer wird beauftragt Festsetzungen zur Dachgestaltung und zur Ausführung von Dachgauben zu formulieren.
17 : 0 Stimmen
Im Baugebiet sind 30%, mindestens jedoch 3 Wohneinheiten, zur Realisierung von öffentlich gefördertem Wohnraum im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB vorgesehen. Diese werden ausschließlich auf der Parzelle 4 festgesetzt.
17 : 0 Stimmen
Beschluss
Das Planungsbüro EBB wird beauftragt, die heute beschlossenen Änderungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten und die überarbeitete Fassung zur Fortsetzung des Verfahrens vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.04.2019 13:34 Uhr