Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
Beratung und Beschlussfassung über die Beschilderung des Fußweges im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Verlängerung Margarethenstraße)
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Gemeinderat, 04.10.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Vgl. Empfehlung des Ausschusses.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat wird in der Diskussion angedacht, durch Zusatzschild ergänzend darauf hinzuweisen, dass im Bereich des Fußweges weder geräumt noch gestreut wird. Weitreichender Konsens besteht für die versetzte Schranke zur Vermeidung von Gefährdungssituationen durch Radfahrer. Bezüglich der Beschilderung „Sackgasse“ (VZ 357) im Abzweigungsbereich Margarethenstraße, besteht zum Teil die Auffassung, dass diese zusätzliche Beschilderung zu einem Schilderwald führt. Nachdem kein weiterer Diskussionsbedarf besteht, lässt Bürgermeister Obermeier wie folgt abstimmen:
Beschluss
1. Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag des Straßen- und Umweltausschusses zur Beschilderung des Fußweges mit VZ 239 im Baugebiet Pettendorf-Südwest (Verlängerung Margarethenstraße) zu. Die Beschilderung wird dadurch ergänzt, dass der Bereich weder geräumt noch gestreut wird. Die versetzte Schranke wird entsprechend der Empfehlung des Ausschusses im Kreuzungsbereich zum wassergebundenen Fußweg realisiert
.
17 : 0 Stimmen
2. Der Gemeinderat beschließt die Anbringung des VZ 357 bzw. VZ 357-50 im Abzweigungsbereich der Margarethenstraße.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6
Datenstand vom 26.04.2019 13:34 Uhr