Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;
Umstufung der Gemeindeverbindungsstraße "Der Steinbruchweg" in Kneiting, Fl.Nr. 134 Tfl., Gemarkung Kneiting, zu einer Ortsstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Gemeinderat, 08.11.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Hat sich die Verkehrsbedeutung einer Straße geändert, so ist sie in die entsprechende Straßenklasse umzustufen. Das gleiche gilt, wenn eine Straße nicht in die ihrer Verkehrsbedeutung entsprechende Straßenklasse eingeordnet ist oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Umstufung vorliegen (Art. 7 Abs. 1 BayStrWG).
Der Bereich der Einbeziehungssatzung „Am Hüpberg“ wird u.a. über die derzeit als Gemeindeverbindungsstraße (GVS) gewidmete Straße „Der Steinbruchweg“ erschlossen. Da dies nicht mehr den künftigen Gegebenheiten und dem Verkehrszweck entspricht, ist eine Umstufung erforderlich.
Es wird daher folgende Umstufung vorgeschlagen:
Umstufung der GVS „Der Steinbruchweg“, Fl.Nr. 134 Tfl., Gemarkung Kneiting, zur Ortsstraße:
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1. Bezeichnung (neu):
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Schönleite
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2. Fl.Nr.:
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136/3, Gemarkung Kneiting
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3. Anfangspunkt:
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Einmündung GVS „Zur Alten Mühle“, Fl.Nr. 149, Gemarkung Kneiting
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4. Endpunkt:
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an Fl.Nr. 136/3, Gemarkung Kneiting (ehem. Privatweg)
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5. Länge:
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0,085 km
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6. Baulastträger:
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Gemeinde Pettendorf (wie bisher)
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7. Widmungsbeschränkungen:
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keine
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Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Gemeindeverbindungsstraße „Der Steinbruchweg“ in eine Ortsstraße umzustufen (näherer Beschrieb siehe Vortrag zur Widmung Ortsstraße „Schönleite“).
Gemäß Art. 7 Abs. 6 BayStrWG tritt die Umstufung mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für den neuen Verkehrszweck in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, das Straßenbestandsverzeichnis entsprechend zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.04.2019 13:34 Uhr