Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung der Erschließungsstraße (Schönleite) im Bereich der Einbeziehungssatzung "Am Hüpberg" in Kneiting als Ortsstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Gemeinderat, 08.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 08.11.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Gemäß Art. 6 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) hat die Straßenbaubehörde die Widmung von öffentlichen Straßen und Plätzen zu verfügen. Im Regelfall erfolgt die Widmung nach Vorlage des Fortführungsnachweises nach Abschluss der Vermessungsarbeiten, dieser liegt nun vor, ist aber notariell und grundbuchamtlich noch nicht vollzogen. Da die Verkehrsübergabe bereits am 25.09.2018 (Tag der Abnahme)  stattgefunden hat, wird aus haftungsrechtlichen Gründen die Widmung für die Erschließungsstraße vorgezogen.

Der Gemeinderat beschließt folgende Widmung:

Folgende Flächen der Gemarkung Kneiting werden zur Ortsstraße „Schönleite“ gewidmet:
1. Bezeichnung:
Schönleite
2. Fl.Nrn.:
136/3 (neu, künftig gesamt), derzeit bestehend aus 133/4, 133/5, 133/6, 134/1, 135/1, 136/3, 136/4, 136/5 und 141/3, jeweils Gemarkung Kneiting
3. Anfangspunkt:
Einmündung Zur Alten Mühle, Fl.Nr. 149, Gemarkung Kneiting
4. Endpunkt:
Östliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 132/1, Gemarkung Kneiting
5. Länge
0,198 km
6. Baulastträger:
Gemeinde Pettendorf
7. Widmungsbeschränkungen:
keine

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Widmung zur Ortsstraße „Schönleite“ in Kneiting wie im Sachverhalt vorgetragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragung in das Straßenbestandsverzeichnis vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2019 13:34 Uhr