Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung (Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) an der GVS "Zur Alten Mühle" in Kneiting


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Gemeinderat, 08.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 08.11.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeindeverbindungsstraße „Zur Alten Mühle“ ist ab der Verbindungsstraße zur Keltenstraße mit Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beschildert. Auf dem Teilstück vom Ortseingang/Beginn der GVS bis zu besagter Verbindungsstraße wurde noch keine Anordnung getroffen, da hier noch keine Notwendigkeit gesehen wurde.

Aufgrund der nun erfolgten Bebauung an diesem Teilstück wurde bei einem Ortstermin die Beschränkung auf 30 km/h angesprochen.

Hierzu wird von der Verwaltung folgende Beschilderung/Regelung vorgeschlagen:

Verkehrsrechtliche Anordnung des Verkehrszeichen „Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ (VZ 274-30) an der Einmündung Keltenstraße/GVS „Zur Alten Mühle“.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat entsteht eine rege Diskussion darüber, inwieweit das fehlende Ortseingangsschild aus Richtung Mariaort kommend für Irritationen bezüglich der zulässigen Geschwindigkeit sorgt. Ggf. muss man mit den Ortsschildern aktiv werden. Es wird vorgeschlagen, das Ortsschild am Beginn der Bebauung aufzustellen und zusätzlich ab dort die Zone 30 einzurichten. Gemeinderat Weigl schlägt vor, die durch die Einrichtung der Zone 30 entstehende „Rechts- vor Links Problematik“ durch das Aufbringen von Markierungen zu entschärfen.  
Bürgermeister Obermeier erwidert, dass hierzu eine Grundsatzdebatte zu führen sei, da in jedem Ortsteil die Problematik besteht. Eine Einzelfallregelung für Kneiting sei ohne weitergehendes Konzept nicht zielführend und sollte aufgrund der möglichen Tragweite nicht in diesem Tagesordnungspunkt behandelt werden.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die verkehrsrechtliche Anordnung an der GVS „Zur Alten Mühle“ in Kneiting, mit folgender Änderung: Statt der Aufstellung des VZ 274-30 wird eine Tempo 30 Zone eingerichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Datenstand vom 26.04.2019 13:34 Uhr