Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 8/1, Gemarkung Pettendorf (Margarethenstraße, Pettendorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Bauausschuss, 15.11.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt ein Einfamilienhaus in den Ausmaßen von 13,49 x 4,74 m und eine Garage mit 5,49 x 3,12 m zu errichten.
Grundflächenzahl (GRZ) gemäß BauNVO:
Auf dem Grundstück (510 m²) befindet sich derzeit ein Gebäudebestand von rd. 370 m². Zulässig wäre gemäß § 17 BauNVO in einem Dorfgebiet eine GRZ von 0,6 - was einer zulässigen bebauten Grundfläche von 306 m² entspräche. Diese darf jedoch durch Nebenanlagen um bis zu 50%, höchstens bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden.
Erschließung
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Margarethenstraße gegeben. Kanalisation: Das Grundstück Fl.Nr. 8/1 verfügt über einen Grundstücksanschluss, der aber für das Vorhaben nicht verwendet werden kann. Ein weiterer Anschluss an die Kanalisation ist über die Hauptleitung in der Margarethenstraße möglich. Wasserversorgung: Der WZV teilt mit mail vom 12.11.2018 mit, dass die Erschließung gesichert ist. Auch hier dürfte jedoch ein Zweitanschluss erforderlich sein.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
- Für den Anschluss an die Kanalis
ation ist ein Zweitanschluss erforderlich. Dieser wird auf Antrag und auf Kosten der Antragstellerin durch die Gemeinde im Rahmen der Jahresbauleistungen Tiefbau erstellt.
- Für den Anschluss an das Versorgungsnetz des WZV Naab-Donau-Regen ist ggfs. auch ein zusätzlicher, kostenpflichtiger Zweitanschluss zu erstellen. Nähere Informationen sind von der Antragstellerin beim WZV einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.12.2018 19:13 Uhr