Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 8/1, Gemarkung Pettendorf (Margarethenstraße, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Bauausschuss, 15.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 11. Bauausschuss 15.11.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt ein Einfamilienhaus in den Ausmaßen von 13,49 x 4,74 m und eine Garage mit 5,49 x 3,12 m zu errichten.

Grundflächenzahl (GRZ) gemäß BauNVO:
Auf dem Grundstück (510 m²) befindet sich derzeit ein Gebäudebestand von rd. 370 m². Zulässig wäre gemäß § 17 BauNVO in einem Dorfgebiet eine GRZ von 0,6 - was einer zulässigen bebauten Grundfläche von 306 m² entspräche. Diese darf jedoch durch Nebenanlagen um bis zu 50%, höchstens bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden.

Erschließung
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Margarethenstraße gegeben. Kanalisation: Das Grundstück Fl.Nr. 8/1 verfügt über einen Grundstücksanschluss, der aber für das Vorhaben nicht verwendet werden kann. Ein weiterer Anschluss an die Kanalisation ist über die Hauptleitung in der Margarethenstraße möglich. Wasserversorgung: Der WZV teilt mit mail vom 12.11.2018 mit, dass die Erschließung gesichert ist. Auch hier dürfte jedoch ein Zweitanschluss erforderlich sein.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
  1. Für den Anschluss an die Kanalis ation ist ein Zweitanschluss erforderlich. Dieser wird auf Antrag und auf Kosten der Antragstellerin durch die Gemeinde im Rahmen der Jahresbauleistungen Tiefbau erstellt.
  2. Für den Anschluss an das Versorgungsnetz des WZV Naab-Donau-Regen ist ggfs. auch ein zusätzlicher, kostenpflichtiger Zweitanschluss zu erstellen. Nähere Informationen sind von der Antragstellerin beim WZV einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2018 19:13 Uhr