Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Gemeinderat, 17.01.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Pettendorf führt seit 2008 eine kommunale Verkehrsüberwachung durch. Diese bestand zunächst in Zusammenarbeit mit der Stadt Regensburg, seit 2014 ist die Gemeinde Mitglied beim Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Oberpfalz (siehe auch GRS 04/2014 und 07/2014). Der Verband führt seither die Verkehrsüberwachung und die Eintreibung der Ordnungswidrigkeiten bzw. Bußgelder im Auftrag der Gemeinde durch.
Nach ursprünglich 12 Gründungsmitgliedern ist der Verband nunmehr für 64 Gemeinden tätig und trägt sich aus den Einnahmen der Ordnungswidrigkeiten.
Die Überwachung der fließenden Verkehre wird seit 2014 mit einem Kontingent von 110 Stunden/Jahr an verschiedenen Messstellen durchgeführt. Die Ergebnisse werden regelmäßig veröffentlicht, bzw. bekanntgegeben, zuletzt in den Bürgerversammlungen 2018. Hierbei zeigen sich in einigen Bereichen noch deutlich erhöhte Fallzahlen von Geschwindigkeitsüberschreitungen. Auch ist nach wie vor die Thematik des zu schnellen Fahrens innerhalb geschlossener Ortschaften ein häufiger Grund für Beschwerden von Bürgern. Insoweit liegt es nahe, die Buchungsstunden zu erhöhen, was auch dem steigenden Verkehrsaufkommen in allen Bereichen Rechnung trägt. Bisher hat die Gemeinde ein Stundenkontingent von 110 Stunden/Jahr gebucht. Die aktuellen Sätze für den fließenden Verkehr betragen für Mitglieder 100,00 €/Stunde und 9,00 €/Fall.
Der Verband bietet neben der Überwachung des fließendenden Verkehrs auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs an. Dies wird mit Einführung des Parkraummanagements am Schwetzendorfer Weiher ohnehin erforderlich. Hier ist anfänglich ein höherer Überwachungsaufwand erforderlich, der gesondert abzustimmen ist. Darüber hinaus gibt auch das Parkverhalten innerorts regelmäßig Anlass, neue Verbotsschilder zu platzieren. Dies ist jedoch dann unwirksam, wenn nicht in geeigneter Weise die Einhaltung der Verbote überwacht und ggfs. auch geahndet wird. Dies gilt auch bei Parkzeitbeschränkungen, die z.B. am Dorfplatz in Kneiting gelten.
Der finanzielle Aufwand für den ruhenden Verkehr beträgt 30,00 €/Stunde und 7,00 €/Fall.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs im ländlichen Bereich zwar noch selten erfolgt, jedoch auch hier zunehmend eine Inanspruchnahme der Kommunalen Verkehrsüberwachung festzustellen ist. Es ist insbesondere zu bedenken, dass sich auch die Gemeinde Pettendorf regelmäßig mit Behinderungen im ruhenden Verkehr beschäftigt. Das Aufstellen von Verkehrszeichen zur Parkraumregelung nahm in den letzten Jahren zu. Gleichzeitig ist festzustellen, dass nicht in allen Fällen der gewünschte Erfolg eintritt, da Halteverbote großzügig ignoriert werden.
Für die Überwachung des fließenden Verkehrs sind derzeit 110 Stunden gebucht. Die regelmäßigen Kontrollen zeigen, dass eine konsequente Verfolgung von Geschwindigkeitsverstößen weiterhin notwendig ist. So wurden z. B. auch im Bereich der Schule durchschnittlich bei ca. 13 % der Fahrzeuge relevante Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Ebenso werden in Reifenthal und im Bereich der B 8 regelmäßig Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Es stelle sich daher die Frage, ob auch im Bereich des fließenden Verkehrs eine Erhöhung des Stundenkontingents und damit verbunden, häufigere Kontrollen, beauftragt werden sollen. Im Gemeinderat entsteht hierzu eine kontroverse Diskussion. So wird u. a. die Auffassung vertreten, dass Überwachung des fließenden Verkehrs nicht zwingend eine Erhöhung des Stundenkontingents erfordert. Vielmehr sollten die Messungen an neuralgischen Punkten, vor allem im Innenbereich erfolgen. Es sei nicht sinnvoll, die Messungen an der B 8 zum Schwerpunkt zu machen. Ziel muss sein, dass innerorts weniger gerast wird. Es sei daher ggf. sinnvoller, dass vorhandene Kontingent auf Brennpunkte zu verteilen. Gemeinderat Amann und Gemeinderätin Muehlenberg betonen nochmals ausdrücklich, dass sie die Erhöhung nicht zwingend befürworten. Auch sei durch passive Maßnahmen, wie z. B. durch das Aufstellen von Geschwindigkeitsmessgeräten viel erreicht worden.
Gemeinderat Bink gibt zu bedenken, dass sich der Gemeinderat gefühlt jede zweite Sitzung mit dem Aufstellen von Verkehrszeichen befasst. Da auch die Polizei nicht ständig vor Ort sein kann, werden Halteverbote ignoriert. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs, sei insoweit ein wichtiger Aspekt, den er ausdrücklich begrüße. Ebenso wichtig sei es, denn fließenden Verkehr im innerörtlichen Bereich besser zu überwachen.
Auf Rückfragen von Gemeinderat Simbeck, ob in Wendehämmern generelles Parkverbot gilt, erläutert Bürgermeister Obermeier, dass dies nur dann der Fall ist, wenn durch Verkehrszeichen ein Halteverbot vorgesehen wird. So sei es laut Rechtsprechung zumutbar, dass man auch beim Ausfahren aus seiner Hofeinfahrt zwei bis dreimal rangiert. Dies gelte auch im Bereich von Wendehämmern. Ohne klare Regelung, kann auch die Polizei oder die Verkehrsüberwachung keine Verstöße ahnden, soweit sie nicht eine relevante Behinderung darstellen. Bürgermeister Obermeier weist ergänzend darauf hin, dass die Wendehämmer im Winter vom Winterdienst nicht mehr angefahren werden, wenn Fahrzeuge dort hinderlich parken.
Im weiteren Verlauf wird im Gemeinderat andiskutiert, dass die zunehmende Anzahl von Fahrzeugen ggf. auch eine Anpassung der gemeindlichen Stellplatzsatzung verlange. Bürgermeister Obermeier erläutert hierzu, dass eine Anpassung der Satzung möglicherweise eine Optimierung nach sich ziehen könne, jedoch keine rückwirkende Regelung möglich ist. Gemeinderat Simbeck ergänzt abschließend, dass Garagen häufig als Aufbewahrungsort für Gerümpel genutzt werden und nicht, wie vorgesehen, für Autos. Dem sollte ggf. ebenfalls Einhalt geboten werden.
Zurückkommend auf das eigentliche Thema hinterfragt Gemeinderat Dotzler, ob die Stundenkontingente der Kommunalen Verkehrsüberwachung individuell gestaltet werden können. Bürgermeister Obermeier informiert hierzu, dass die detaillierte Umsetzung der notwendigen Überwachungstätigkeit mit dem Zweckverband abzustimmen sei und die Schwerpunktprobleme im Vorfeld thematisiert werden.
Bürgermeister Obermeier stellt fest, dass die Argumente weitgehend ausgetauscht wurden und schlägt nachfolgende Beschlüsse zur Abstimmung vor:
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt:
- Die Anhebung des Stundenkontingents zur Überwachung des fließenden Verkehres von 110 auf 125 Stunden und
10 : 6 Stimmen
- grundsätzlich die Einführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs für den Bereich des Schwetzendorfer Weihers während der Badesaison und ganzjährig für den Innerortsbereich in den jeweiligen Gemeindeteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.03.2019 10:37 Uhr