Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Gemeinderat, 07.02.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Antrag vom 22.01.2019 beantragt die Fraktion die Behandlung der o.g. Tagessordnungspunkte. Als Folge der Anfrage in der Sitzung vom 17.01.2019 unter Anfragen und Bekanntgaben schlug Bürgermeister Obermeier diese Vorgehensweise vor, damit abschließend möglichst hinreichend geklärt wird, ob und wie die Maßnahmen der Grünpflege am Schwetzendorfer Weiher durchzuführen sind. Aktuell wurden konform der Beschlussfassung vom 06.07.2017 der Gemeinderat und der Anglerclub über die geplanten und mit dem Landschaftspflegeverband abgestimmten Maßnahmen informiert. Sodann wurden in der internen Planung mit Bauhof und mit externen Unternehmern die Arbeiten in Abhängigkeit der Witterung (Frost erforderlich) datiert. Da Pflegemaßnahmen über die Frostvoraussetzung auch nur in der Zeit bis Ende Februar durchgeführt werden dürfen, ist es auf Dauer nicht möglich, bei jeder geplanten Aktion eine umfangreiche Diskussion zu führen.
Ziel ist aus Sicht der Verwaltung, klare Handlungsbedingungen für die Durchführung dieser Arbeiten auf sachlichen fundierten, rechtlich sicheren und transparent dargelegten Argumenten festzulegen.
Der in der Anlage beigelegten Begründung der Anträge wird die planfestgestellte Nutzung des Schwetzendorfer Weihers sowie die rechtliche Situation und die Verkehrssicherungspflicht gegenüber gestellt. Ebenso wird auf die ausführliche Diskussion aus der Sitzung vom 6.7.2017 verwiesen.
Es wird in einem ausführlichen Überblick die Historie, die von der Gemeinde festgelegte Nutzung und die rechtliche Situation des Weihers dargestellt.
Darüber hinaus wurde – wie bereits 2017 - der Antrag gestellt, den Straßen- und Umweltausschuss für Maßnahmen an größeren Bäumen, ortsbildprägender Einzelbäume, in Alleen oder in Baumgruppen/Grünanlagen zu beteiligen.
Der weitere Antrag zur Beteiligung des Straßen & Umweltausschusses wurde bereits in der erwähnten Sitzung vom 6.7.2017 behandelt. Der einstimmig gefasste Beschluss lautet:
„Der Straßen- und Umweltausschuss wird bei größeren Pflege- und Baumschneidemaßnahmen von der Verwaltung über die geplanten Arbeiten in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus erfolgt bei entsprechenden Arbeiten am Schwetzendorfer Weiher eine Mitteilung an den Anglerclub.“
Grundsätzlich ist festzustellen, dass bei abwägbaren Entscheidungen bereits in der Vergangenheit der Ausschuss beteiligt war. Angeführt werden hierzu eine beantragte Baumfällung einer Linde in der Blumenstraße oder der Sanierungsbedarf eines Nussbaumes in Mariaort. Ebenso wurde im Bereich der Dorferneuerung Kneiting die Fällung der beiden morschen Bäume am Kapellenplatz und am Dorfhaus mit fachlicher Unterstützung und breiter Beteiligung der Vorstandschaft der TG entschieden. Die Linde in Adlersberg wurde vor der entgültigen Fällung entlastet, allerdings ohne Erfolg.
Grundsätzlich gehören nicht nur Straßenbäume zum Bereich einer öffentlichen Straße, Bäume an Parkflächen, auch Alleen oder Baumreihen in Grüngürtel oder Parkanlagen sind entsprechend einzuordnen. Es gilt sogar für Grundstücke an öffentlichen Straßen, die im Privatgrund liegen die gemeindliche Mitverantwortung.
Die „Begutachtung“ eines Baumes durch einen Ausschuss zur Thematik Verkehrssicherheit ist nicht fachlich fundiert, auch könnte ein empfehlender Ausschuss per se keine Entscheidung treffen, er kann auch keine fachliche Beurteilung abgeben, ob eine Gefährdungslage vorliegt oder nicht. Die Haftung liegt bei der Gemeinde und damit in der Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters. Er haftet persönlich.
Abzustimmende Anträge:
Zu 1: Der Gemeinderat beschließt die Einholung einer –unabhängigen - generellen Zweitmeinung zu den geplanten Baumfällungen
Zu 2: Der Gemeinderat beschließt die Erstellung eines langfristig angelegten Pflegekonzeptes
Zu 3: der Straßen & Umweltausschuss wird grundsätzlich bei jeder Fällung größerer Bäume, ortsbildprägender Einzelbäume in Alleen oder in Baumgruppen/ Grünanalgen beteiligt
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt mit einer kurzen Info zum bekannten Sachverhalt und übergibt das Wort an die Vertreterin der antragstellenden Fraktion der UwB/ödp., Gemeinderätin Muehlenberg. Sie macht deutlich, dass es aufgrund der zunehmenden Kritik aus der Bevölkerung erforderlich sei, den Straßen- und Umweltausschuss im Vorfeld von Pflege- und Fällungsmaßnahmen beratend einzubinden. Muehlenberg betont, dass der Straßen- und Umweltausschuss eben nicht nur ein Ausschuss für Belange des Straßennetzes, sondern auch für Maßnahmen in und an der Umwelt sei. Darüber hinaus sollte vor Baumfällungen eine zusätzliche, unabhängige Zweitmeinung eines Sachkundigen zu den geplanten Maßnahmen eingeholt werden.
Bürgermeister Obermeier macht deutlich, dass bei Entscheidungen im Zusammenhang mit größeren Baumpflege- und Fällungsmaßnahmen fach- und sachkundige Experten des Landschaftspflegeverbandes herangezogen werden. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen am Schwetzendorfer Weiher. Die zusätzliche Befassung des Straßen- und Umweltausschusses sei hier regelmäßig nicht zielführend, da eine Diskussion über das Für und Wider einer Maßnahme rein sachlich zu treffen ist. Es besteht zudem kein Spielraum, wenn haftungsrechtliche Fragen auftauchen. Hier ist zu bedenken, dass der Erste Bürgermeister bei Schäden, die durch die Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht entstünden, im schlechtesten Fall persönlich haftet. Die Zweitmeinungen eines Ausschusses oder die eines weiteren Experten, würden hier nicht zu einer Haftungsfreistellung führen, sondern die Lage unnötig verkomplizieren. Darüber hinaus sind Maßnahmen regelmäßig zeitkritisch zu treffen.
Gemeinderat Dotzler erwidert, dass diese Fragestellungen auch nur zu einem geringen Teil mit dem Antrag der UwB/ödp. zu tun haben. Vielmehr ist festzustellen, dass die Problematik jedes Jahr „rauf und runter“ diskutiert wird, was möglicherweise bei einer intensiveren Einbindung des Ausschusses im Vorfeld von vorneherein vermieden werden könne. Auch die Akzeptanz in der Bevölkerung kann so sicher erhöht werden.
Gemeinderat Dr. Bosl macht deutlich, dass ihn vor allem die Diskussion über die Sachkunde des bisher involvierten Landschaftspflegeverbandes stört. Die Fachkompetenz wird offensichtlich komplett in Frage gestellt. Gemeinderat Dr. Bosl führt weiter aus, dass er nichts davon hält, eine Zweitmeinung einzuholen. Das Wissen und Können der beteiligten Stellen sei unstrittig auf hohem Niveau, die Zuziehung weiterer Experten unnötig. Gemeinderätin Muehlenberg kontert, dass es bei der Pflege einer Grünanlage nicht immer um Haftungsfragen geht. So soll u.a. durch die Einbindung des Straßen- und Umweltausschusses erreicht werden, dass z. B. ein Pflegekonzept auf den Weg gebracht werden könnte. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass sich das notwendige Pflegekonzept z. B. im Fall des Schwetzendorfer Weiher aus dem Planfeststellungsverfahren und allgemein aus der Verkehrssicherungspflicht ergibt. Der Schwetzendorfer Weiher ist entgegen der landläufigen Meinung nicht als Biotop oder Naturschutzgebiet ausgewiesen, sondern ist als Freibad für Menschen aus der Gemeinde und dem Umland genehmigt worden. Eine Ausweitung von Biotop oder Schutzflächen ist daher im Badebereich an sich nicht vorgesehen.
Gemeinderätin Weiermann argumentiert, dass es dennoch nicht schadet, wenn sich der Straßen- und Umweltausschuss vor geplanten Maßnahmen in Bild über den Zustand der Bäume machen könnte. Gemeinderat Amann vertritt die Auffassung, dass das Thema zu komplex ist, um es vor Ort von einem Ausschuss lösen zu können. Der Ausschuss käme unter Umständen nie zu einem tragfähigen Ergebnis, der Verkehrssicherungspflicht müsste zudem Rechnung getragen werden. Gemeinderat Achhammer fügt an, dass er durchaus Verständnis dafür hat, wenn Pflegemaßnahmen von außen kritisch betrachtet werden. Dennoch zeigte sich bei allen bisher durchgeführten Maßnahmen, dass sich die Vegetation insgesamt verbesserte. Gemeinderat Meyer gibt zu bedenken, dass sich vordergründig die Frage stelle, welches Konzept überhaupt benötigt wird. Die erste Hilfestellung wird das vorher beschlossene Baumkataster liefern. Daraus könnte man später auch erarbeiten, wie wir mit den Bäumen umgehen. Gemeinderat Meyer spricht sich grundsätzlich für eine Beteiligung des Straßen- und Umweltausschusses aus. Dieser Meinung schließt sich auch Gemeinderat Dr. Schweiger an, der dafür plädiert, den Straßen- und Umweltausschuss stärker in den Prozess einzubinden.
In der weiteren Diskussion im Gemeinderat ergibt sich ein Meinungsbild, das insbesondere gegen die Zuziehung eines weiteren Experten vor Baumfällungen spricht. Die Fraktion der UwB/ödp. gibt bekannt, dass sie ihren Antrag über die Einholung einer –unabhängigen - generellen Zweitmeinung zu den geplanten Baumfällungen zurückzieht.
Bürgermeister Obermeier stellt daher auf Grundlage des Antrages der UwB/ödp. nachfolgende Beschlussvorschläge zur Abstimmung:
Beschluss
1. Geschäftsordnungsantrag: Die UWB/ödp.-Fraktion zieht ihren Antrag über die Einholung einer –unabhängigen - generellen Zweitmeinung zu den geplanten Baumfällungen zurück.
13 : 0 Stimmen
2. Der Gemeinderat beschließt die Erstellung eines langfristig angelegten Pflegekonzeptes.
4 : 9 Stimmen
3. Der Straßen- und Umweltausschuss wird grundsätzlich bei der Festlegung jeder Fällung größerer Bäume, ortsbildprägender Einzelbäume in Alleen oder in Baumgruppen/ Grünanalgen beteiligt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
Ab TOP 3 sind 13 Gemeinderätinnen und -räte anwesend
Datenstand vom 23.04.2019 09:34 Uhr