Jahresrechnung 2017; Örtliche Rechnungsprüfung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Gemeinderat, 07.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 07.02.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Am 15.11.2018 fand von 9 Uhr bis 16 Uhr die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2017 statt. Die Prüfung wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Pettendorf, unter Vorsitz von Gemeinderatsmitglied Dr. Christian Schweiger, durchgeführt. Neben dem Vorsitzenden haben die Ausschussmitglieder Ludwig Bink, Michael Dotzler und Norbert Meyer teilgenommen.

Dabei wurden von den Rechnungsprüfern nachfolgende erläuterungsbedürftige Feststellungen getroffen:
 
Bezeichnung des Prüfungs- bzw. Aufgabengebiet des Prüfumfangs:

4.1.11 Mieten und Pachten:

  • Die vereinbarten Mieten und Pachten erscheinen angemessen.

Prüfhinweis: nein

Stellungnahme Kämmerei:

Bei den Mieten sind Unterschreitungen von „nicht referenzierten“ Durchschnittswerten feststellbar. Zu belastbaren Quervergleichen fehlen jedoch rechtlich valide Bezugsdaten. Vgl. ergänzend die Stellungnahmen zu den nachfolgenden Punkten.

  • Für die nebenstehend bezeichneten Verträge erscheint eine Überprüfung und ggf. Erhöhung der Mieten und Pachten veranlasst.

Prüfhinweis Mieten: 
Alle Mietverträge basieren auf Mieten deutlich unter dem Mietspiegel, es soll eine Überprüfung erfolgen.

Stellungnahme Kämmerei:
Für die Gemeinde Pettendorf existiert kein Mietpreisspiegel i.S.d § 558 c BGB. Ein solcher, „einfacher Mietspiegel“, der alle zwei Jahre an die Marktentwicklung angepasst werden soll, enthält eine Übersicht ortsüblicher Vergleichsmieten für das Gesamtgebiet oder für Teilgebiete einer Gemeinde (§ 558 c Absätze 1 und 2 BGB). Die Erstellung eines Mietspiegels erfolgt durch die Kommunen oder gemeinsam durch Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter. Gemeinden „sollen“ zwar einen Mietspiegel bei vorliegendem „Bedürfnis“ erstellen, wenn dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist (§ 558 c Absatz 4 BGB), sind hierzu jedoch nicht verpflichtet. Daher liegt nicht für alle Kommunen ein Mietspiegel vor, dies gilt insoweit auch für Pettendorf.  

Nach den Erhebungen der gängigen Immobilienportale läge der durchschnittliche Mietpreis in Pettendorf bei 6,80 €/m². Dieser Wert ist jedoch nicht belastbar, da hier offensichtlich keine Differenzierung nach Wohnungstyp, Baujahr und Lage erfolgte, sondern lediglich ein Mittelwert berechnet wurde.

Nach Auskunft des Jobcenters Regensburg werden für Wohngeldberechtigte in Pettendorf Quadratmeterpreise von ca. 5,50 € (Wohnungen ab ca. 75 m² mit durchschnittlichem Alter und Beschaffenheit) bis 6 € (Singleappartements) als angemessener sozialer Mietpreis betrachtet.  

Der Mietspiegel der Stadt Regensburg weist unter Berücksichtigung folgender Parameter exemplarisch für den Ortsteil Winzer nachfolgenden Quadratmeterpreis aus: Wohnfläche 80 m², Basismiete 8,21 €/m² (Abschlag Lage: Nieder- und Oberwinzer -12% = 0,9852 = 0,99 €/m²), daraus folgt: Basismiete Winzer 7,22 €/m² bei Baujahr 1996 bis 2000 mit Zentralheizung und ansonsten „normaler“ Ausstattung. Dieser Wert kann unter Vorbehalt als Vergleichswert für die größere Wohnung in Kneiting herangezogen werden.

Für die Betrachtung der übrigen Ortsteile kann unter Vorbehalt die Wohnlage Regensburg Burgweinting oder Harting angenommen werden, was einem Abschlag von 15 % von der Basismiete entspräche. Dies ist in Regensburg im Übrigen der größte lagebedingte Abschlag.  

Detailbetrachtung der gemeindlichen Wohnungen
Hinweis: Vom Prüfumfang werden Dienstwohnungen ausgeschlossen, da hier weitergehende Kriterien, z. B. Hausmeisteraufgaben, als Mietpreisbestandteil berücksichtigt werden!

Die sonstigen gemeindlichen Mietwohnungen sind derzeit mit nachfolgenden Quadratmeterpreisen vermietet:

Kneiting: 5,57 €  bis 6,17 €/m² und
Pettendorf: 3,69 €/m² bis 4,79 €/m²

Pettendorf:
Bei den Mietwohnungen in Pettendorf wäre bei Anwendung des Mietspiegels der Stadt Regensburg, Vergleichslage Burgweinting, folgende Vergleichsmiete relevant:


Die Wohnungen a) und b) verfügen jeweils über 110,90 m², die Wohnung c) über 75,10 m².

Somit liegen die aktuellen Quadratmeterpreise bei der Wohnung c) 11,62 %  unter dem Mietspiegel der Stadt Regensburg, Ortsteil Burgweinting. Für die Wohnungen a) und b) sind Unterschreitungen von 34,57 % bzw. 28,01 % feststellbar.  

Legt man die Kriterien der sozialen Wohnungswirtschaft zugrunde, wären bei den Wohnungstypen a bis c jeweils 5,50 €/m² angemessen.

Kneiting:
Wie bereits eingangs erläutert liegt die Vergleichsmiete „Winzer“ bei einer Wohnungsgröße von ca. 80 m² bei 7,22 €/m² und bei unserer Vergleichswohnung 14,54 % unterhalb dem Mietspiegel „Regensburg-Winzer“. Für die ca. 45 m² große Wohnung wäre sogar eine Basis von 9,11 € einschlägig, was unter Berücksichtigung der Vergleichsparameter „Winzer“ einen Quadratmeterpreis von 8,11 €/m² ergibt.
Somit läge der Mietpreis 23,92 % unter dem Mietspiegel. Zu berücksichtigen ist, dass beide Wohnungen oberhalb des „Sozialmietpreises“ von 5,50 €/m² liegen.  

Handlungsverschlag Kämmerei
Bei allen gemeindlichen Immobilien können Mieterhöhungen, insbesondere nach Sanierungsmaßnahmen, in Erwägung gezogen werden. Dennoch sollte die Gemeinde als Vermieter nicht gewinnmaximierend, sondern unter Berücksichtigung sozialer Kriterien den Mietpreis gestalten. Maßstab ist nicht der Mietspiegel der Stadt Regensburg sondern der Mietpreis der sozialen Wohnungswirtschaft für den Landkreis Regensburg.
Hierzu wurde mit Gemeinderatsbeschluss die Grundlage geschaffen. Dieser Beschluss sieht vor, dass eine Vermietung von gemeindlichen Immobilien unter Berücksichtigung sozialer Kriterien erfolgen soll.

Eine Mieterhöhung käme insoweit vorrangig für die Mietwohnungen in Pettendorf in Betrachtung, was sich aufgrund der Sanierungsmaßnahmen zusätzlich begründen ließe.
 
Hinweis Pachten: 
Verträge fehlen: Fl.Nr. 481, Gemarkung Kneiting, Fl.Nr. 1600/23;
in Übersicht vertauscht: Fl.Nr. 154 und 261, Fl.Nr. 814/2, Gemarkung Kneiting

Stellungnahme Kämmerei:
Die Pachtverträge sind vorhanden, jedoch sind sie derzeit nicht im Vertragsakt BGM abgelegt.

Mehrere Pachtverträge basieren auf einem Pachtzins unter 200 €/ha; alle Verträge unter 250 €/ha sollten gemäß Gleichbehandlungsgrundsatz angeglichen werden.

Stellungnahme Kämmerei:
Die Pachten resultieren teilweise aus Altverträgen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigten, dass je nach Größe der verpachteten Fläche unterschiedliche Rahmenbedingungen (u. a. Ertrag) pro ha zu berücksichtigen sind.

4.5 Ausgaben des Gesamthaushaltes

       Hinweis Rückfahrkamera Unimog, HH-Stelle 6300.93596
       Rückfahrkamera Unimog erscheint überteuert; wurden Alternativangebote eingeholt?

Stellungnahme Kämmerei:
Es handelt sich um von Mercedes-Unimog empfohlenes Zulieferteil (Hersteller: Motec), das für den sog. Heavy-Duty-Einsatz konstruiert wurde. Das System wird regelmäßig in Bauhoffahrzeugen eingesetzt. Das System verfügt über eine erhöhte Stabilität, ist nachtlichttauglich und auch bei niedrigsten Temperaturen einsatzbereit.

Für die Entscheidungsfindung wurden vom Bauhofleiter im Einvernehmen mit GL Recherchen durchgeführt. Es bestanden bezüglich der erforderlichen Qualität erhöhte Anforderungen, die bei einer Gesamtbetrachtung kein Alternativangebot zum verbauten System darstellten. Ähnliche Systeme aus dem LKW-Zubehör-Handel kosten ca. 800 € bis 1.500 €, sind jedoch immer eine Kompromisslösung, da sie nicht für den Fahrzeugtyp Unimog spezifiziert sind. Die Kosten für den Einbau in Eigenleistungen wären zusätzlich angefallen. Der reine Warenwert betrug 1.447 € netto.

Rückfahrkameras aus dem „normalen“ Zubehörhandel scheiden im Übrigen für einen Einsatz in einem Winterdienstfahrzeug  aus, da sie den mechanischen und thermischen Bedingungen nicht gewachsen sind.

(aus) Beiblatt mit Prüfungsfeststellungen zur örtlichen Rechnungsprüfung vom 15.11.2018 für das Haushaltsjahr 2017

„Vertragsordner  Bürgermeister“:
Die bestehende Übersicht ist im Detail aktualisierungsbedürftig. Im Einzelnen wurden folgende Verträge genauer beleuchtet:

Nr. 14 Mietvertrag Altes Postgebäude, geprüft, ist mit Erwerb der Immobilie ausgelaufen

Hinweis Kämmerei: Keine Maßnahmen erforderlich, da Vertrag durch Verkauf nicht mehr relevant.

Nr. 30 Wartungsvertrag Ölabscheider im Bauhof: ist nicht mehr aktiv, wird inzwischen von Entsorgungsfirma auf Abruf ausgeführt (ohne Vertrag)

Hinweis Kämmerei:
Die Entsorgung erfolgt durch die Fa. Meindl. Hierzu besteht kein Vertrag, die Fa. Meindl wird bei Bedarf vom Bauhofleiter beauftragt, den Ölabscheider zu leeren. Eine vertragliche Vereinbarung ist aufgrund des „Bedarfsabrufs“ bei einmaligen Kosten von ca. 200 €/Einsatz. Die letzte Leerung erfolgte in 2017.  

Nr. 33 Pachtvertrag mit Anglerclub (Wasserfläche Bergwerksee): läuft Dezember 2019 aus, sind noch alle Regelungen zeitgemäß (aus Jahr 1973)?

Hinweis Kämmerei: Der Pachtvertrag wird neu verhandelt und vor Abschluss dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Ein entsprechender Antrag des Anglerclubs liegt vor.

Nr. 51 Pachtvertrag Spielplatz Neudorf: verlängert sich jährlich; längere Frist möglich?

Hinweis Kämmerei: Es müsste ein Änderungsvertrag vereinbart werden.  

Nr. 109 Pachtvertrag Spielplatz Reifenthal: verlängert sich jährlich; längere Frist möglich?

Hinweis Kämmerei: Es müsste ein Änderungsvertrag vereinbart werden.

Nr. 166 Funkturm beim Sportgelände: Vertrag mit Dynamik, aktuell deutlich höhere Zahlung als bei Vertragsbeginn, ober ohne weitere Informationen vom Vertragspartner ist derzeit der Zahlenwert nicht nachvollziehbar.

Hinweis Kämmerei:
Der Vertrag mit der Deutschen Funkturm GmbH wurde ursprünglich am12.05.2006/29.05.2006 geschlossen und sieht nach zweitem Nachtrag vom 07.06.2013 eine Laufzeit bis 31.03.2033 vor. Die Ausgangsmiete lag bei 3.000 € und erhöht sich alle drei Jahre um 5%, jeweils ausgehend von der letzten Miete. Eine weitere Mietanpassung fand statt, da neben der Telekom noch ein weiterer Funknetzbetreiber den Masten nutzt. Im Mietvertrag ist vorgesehen, dass dann eine 50%ige Erhöhung des Basismietzinses von 3.000 € stattfindet, vgl. § 5, Nr. 5.2 des Mietvertrages. Daraus resultierte eine Erhöhung des Ausgangsmietzinses um 1.500 € auf 4.500 € zum 01.01.2007, erhöht zum 01.01.2010 auf 4.725 €, zum 01.01.2013 auf 4.961,25 € und zum 01.01.2016 auf 5.209,31 €, was dem aktuellen Einnahmestand betrifft. Die nächste Erhöhung steht nun zum 01.01.2019 an (5.469,78 €).

In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, die aktuelle „Bestückung“ des Funkturms darlegen zu lassen, da ggf. weitere, uns nicht bekannte Nutzungen vorliegen. Abweichend von der Regelung des § 5, Nr. 5.2 des Mietvertrages werden nämlich für Kleinstnutzer nur dann Anpassungen durchgeführt, wenn entsprechende Vereinbarungen getroffen werden (können).

Eine weitere bedeutende Nutzung ist der Bayerische Behördenfunk (BOS). Im Jahr 2013 wurde hierfür eine einmalige Zahlung in Höhe von 5.000 € geleistet, vgl. hierzu auch GR-Beschluss vom 04.04.2013. Jedoch resultierte aus dieser zusätzlichen Nutzung keine Erhöhung des Basismietzinses. Grundlage hierzu ist eine bayernweit einheitliche Vereinbarung mit dem Innenministerium und den Funkturmbetreibern, die per se eine kostenfreie Nutzung des Systems für den Behördenfunk vorsieht.  

Die Einnahmen werden jeweils zu 1/3 auf die Grundstückseigentümer, den TSV Adlersberg und die Gemeinde Pettendorf verrechnet. Hierzu liegen entsprechende vertragliche Vereinbarungen zugrunde.

Jahresbauleistungen:
Lfd. Nr. 9 HH-Stelle 4600.95500 Skaterpark Pettendorf: Leistung 2017 erbracht, HH-Stelle wurde jedoch erst 2018 geschaffen, ähnlich: Lfd. Nr. 14, lassen sich die Hintergründe hier in Erfahrung bringen?

Die Haushaltsstelle wurde 2016 angelegt. Die unterschiedlichen Zahlungen resultieren aus den jeweiligen baulichen Maßnahmen, die in unterschiedlichen Jahren zur Abrechnung gebracht wurden.  

Hochwasserschutz Schwetze:

Setzungspegelmessung
Erste Messung gebucht im Vermögenshaushalt (6900.94000), zweite im Verwaltungshaushalt (6900.51000). Um Überprüfung wird gebeten.

Grundsätzlich handelt es sich bei der ersten Messung um eine Maßnahme die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Baumaßnahme (Inbetriebnahme) betrachtet werden kann und somit bei den „Herstellungskosten“ verrechnet werden kann. Folgemessungen sind Unterhalt, was auch weiterhin so vorgesehen wird.

Betriebsvorschrift
Die resultierende Zahlung aus der Erstellung der Betriebsvorschrift erscheint sehr hoch. Bestand hier die Möglichkeit, ein Vergleichsangebot einzuholen?

Grundsätzlich ja, jedoch hätte ein weiterer Sachverständiger die weitreichenden technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen von „Null“ an eruieren müssen. Das beauftragte Ingenieurbüro war insoweit als ausführendes Büro mit allen notwendigen Details vertraut. Es ist nicht zu erwarten, dass ein Dritter die Leistung kostengünstiger erbracht hätte. Die Vorgehensweise wurde im Übrigen mit dem WWA abgestimmt, die Kosten wurden im Rahmen des Verwendungsnachweises mit geprüft.

Stichprobenartige Prüfung einzelner, auffälliger Posten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt offene Punkte:

Stellungnahme Kassenleitung/Kämmerei
Vorab-Erklärung zu teilweisen Abweichungen der Buchungen: Das vorgelegte Sachbuch wurde am 24.05.2018 ausgedruckt und als Grundlage für die Überprüfung der Jahresrechnung verwendet. Spätere Umbuchungen sind daher nicht ausgewiesen. Auf den nochmaligen Ausdruck wurde aus ökologischen als auch wirtschaftlichen Gründen verzichtet, da die Daten nachprüfbar elektronisch gespeichert vorliegen. Der Ausdruck einzelner Seiten ist wegen der notwendigen nachträglichen Zuordnung sehr zeitaufwendig, aber auch die entsprechende Seitenzahl stimmt nicht überein. Deswegen wurde hierauf verzichtet, da ja bei Fragen eine entsprechende Stellungnahme abgegeben werden kann.


HH-Stelle
Feststellung
Erläuterung Kassenleitung/Kämmerei
0200/10003
Beleg 22 aus dem Belegjahr 2009 bzw. 2011; Differenz 3.422,70 € nicht nachvollziehbar
Differenz 3.422,70 € ist nicht nachvollziehbar, laut Kontoauszug Sachkonto: 643,40 €.

Diese Haushaltsstelle beinhaltet die Gebühreneinnahmen Pässe und Personalausweise. Die einzelnen Vorgänge werden durch ein Gebührenkassenprogramm im Einwohnermeldeamt buchungsmäßig erfasst und wöchentlich der Kasse per CIP-Schnittstelle zur Verfügung gestellt. Von der Kasse müssen diese Daten aus der „Schnittstellen Quelldatei Gebührenkasse“ übernommen werden. Die Besonderheit dabei ist, dass die neuen Daten nicht sofort zur Verfügung stehen, sondern erst nach einem programminternen Überstellungslauf. Zusätzlich müssen vor jeder Übernahme die Vorgängerdaten manuell gelöscht werden. Daher kann es vorkommen, dass bereits übernommene Daten immer noch in der Schnittstellen Quelldatei vorhanden sind. 2017 befanden sich zwei alte sowie eine neu entstandene Fehlbuchungen in der Haushaltsstelle.

Beleg 00022/09 – AO 1299/09:
Bei der Übernahme der Daten 15.06. – 19.06.09 wurden versehentlich nochmals die Daten 08.06. – 12.06.09 übernommen. Die Stornierung wurde aber falsch nur als Ist-Buchung vorgenommen.
Das noch bestehende Soll von 323,50 € ist deshalb zu stornieren.

Beleg 00006/11 – AO 258/11.
Hier wurde bei der Übernahme der falsche Zahlweg 99 = Umbuchung/Verrechnung gewählt, bei der Korrektur aber ein falscher Betrag eingegeben.
Durch diese höhere Ist-Buchung entstand ein negativer Kassenrest. Die Differenz der falschen Zahlwegbuchung i.H. von 102,60 € ist zu berichtigen.

Beleg 00051/17v - AO 3275/17
Gleicher Fehler wie eingangs beschrieben und erneut Korrekturbuchung von 217,30 € im Ist.
Das noch bestehende Soll von 217,30 €  ist deshalb zu stornieren.

Hinweis Kämmerei:
Vereinfacht lässt sich feststellen, dass eine notwendige Gegenbuchung (Sollbuchung) in den betroffenen Jahren nicht erfolgte. Diese Problematik wurde erkannt und kann für die Zukunft vermieden werden. Eine Auswirkung auf das Rechnungsergebnis ergibt sich nicht!

0200/63000
Ansatz ist 600 €; Ist 13.183,41 €
Wechsel der Haushaltsstelle während des Jahres von 0200/67000 (EWO-Umstellung März/April 2017 auf 0200/63000 – Fehlerhinweis statistisches Landesamt
0200/63213
Softwarepflege umgebucht?
Umgebucht auf 0200.63219 mittels der vom Programm zur Verfügung gestellten Anordnung, dann erscheint im Buchungstext aber nur der Ursprungstext, mangels Platz entfällt der Vermerk „Umbuchung“
0200/64000
Klärung der Umbuchung
Umgebucht auf 2950.64000 Schülerunfallversicherung per Programm, dann erscheint im Buchungstext aber nur der Ursprungstext, mangels Platz entfällt der Vermerk „Umbuchung“
0200/67000
Umbuchung von 11.469 €. Grund
Siehe Stellungnahme 0200.63000

0300/43000
20.600 € Umbuchung Versorgungskassen. Kein Haushaltsansatz
Haushaltsansatz: 20.600 € lag vor.
0330/26100
Vorbuchauflösung?
Die Sollstellung von Steuern und Abgaben erfolgt jeweils bei einem einzelnen Personenkonto. Die einzelnen Steuer- bzw. Abgabearten sind dabei der jeweiligen Haushaltsstelle im Haushalt/Sachbuch zugeordnet und dabei in das sogenannte Vorbuch gebucht. Die Summe dieser Daten werden dann per „Vorbuchauflösung“ auf die Haushaltstelle gebucht. Dies gilt auch für die Nebenkosten wie z.B. zu berechnende Zinsen.

0600/50000
11.856 € für Elektro Metzger; wurde Thema in der Gemeinderatssitzung genehmigt?
Es handelte sich um Ausgaben die im Zusammenhang mit der IT-Neuausstattung 2017 zu sehen sind. Es erfolgte eine komplette Neuinstallation der IT-Verkabelung. Die Ausgaben waren in dieser Höhe nicht vorgesehen. Der Gemeinderat wurde nicht unmittelbar beschlussmäßig befasst. Es gab jedoch einen Ansatz für die IT-Neuausstattung, die im unmittelbaren Kausalzusammenhang steht.
1122/08100
Delta 8.307 für QIII, Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit; Zeitversetzte Buchung
Im Haushaltsjahr 2017 erfolgte aufgrund qualifizierter Schätzung ein Einnahmeansatz (Bußgeldanteil!) in Höhe von 20.000 €. Dieser wurde im Ergebnis 28.307 € entsprechend um 8.307 € übertroffen. Im Folgejahr 2018 wurde aufgrund der Vorjahresergebnisse bereits eine Einnahme in Höhe von 25.000 € kalkuliert. Es bleibt zu berücksichtigen, dass hier keine Spitzberechnung erfolgen kann.
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise. Aufgrund der Abrechnung des 4. Quartals zum Jahresende werden die Jahreseinnahmen auf die Quartale IV/Vorjahr, I/aktuelles Jahr, II/aktuelles Jahr, III/aktuelles Jahr verteilt.
3600/67000
Ausgaben Pettendorf blüht bleiben deutlich unter dem Planansatz?
Im Haushaltsjahr 2017 wurden 23.900 € angesetzt. Unterjährig wurden im Plan Veränderungen durchgeführt, da die Ausgaben PE blüht auf drei HH-Stellen aufgeteilt wurden. Insgesamt wurden 16.526,46 € ausgegeben. Die nicht verbrauchten Mittel wurden auf die Haushaltsjahre 2018 und auch auf 2019 übertragen.
7000/51001
26.876,15 € Umbuchung
Erst-Buchung versehentlich auf dieser Haushaltsstelle. Der Fehler wurde bemerkt und der Betrag auf die richtige HH-Stelle 7000.95005 umgebucht.
7200/63000
Gartenabfälle Bürger und Häcksler; gibt es dazu auch eine Gegenposten für den Verkauf der Gartenabfälle?
Die Gartenabfälle werden nicht verkauft.
7000/95005
Differenz 127.423,81 €
Es erfolgte kein Ansatz, da die Abwicklung über den Geschäftsbesorgungsvertrag erfolgt. Jedoch wurden die
Ausgaben Kanalbau Pettendorf-Südwest fehlerhaft über den Haushalt an die KfB Reuth ausgezahlt. Dieser Auszahlung stehen jedoch entsprechende Einnahmen gegenüber vgl. HH Stelle 7000.35002, die ebenfalls nicht veranschlagt wurden. Die Abwicklung über den Haushalt ist  fehlerhaft, da diese grds. über ein Verwahrgeldkonto vorzusehen ist.

Diskussionsverlauf

GL Antretter erläutert die Stellungnahmen der Kämmerei zu den Feststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses. Im Gemeinderat besteht hierzu kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

a) Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 vom 15.11.2018 wurde bekannt geben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel, sowie die von ihm bekanntgegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben. Die im Haushaltsjahr 2017 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

13 : 0 Stimmen

b) Ausschlussbeschluss (Entlastung des Ersten Bürgermeisters)
Der Erste Bürgermeister wird wegen persönlicher Beteiligung von der weiteren Beratung und Beschlussfassung zum TOP 1 (Entlastung) ausgeschlossen.

Den Vorsitz übernimmt der Dritte Bürgermeister Ludwig Bink.

13 : 0 Stimmen

c) Der Gemeinderat erkennt die Jahresrechnung 2017 in der vorgelegten Form an und erteilt dem Ersten Bürgermeister die Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2019 09:34 Uhr