Parkraummanagement; Schwetzendorfer Weiher, Beratung und Beschlussfassung über den gebührenpflichtigen Überwachungszeitraum


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Gemeinderat, 04.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 04.04.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit der Einführung der Parkscheinautomaten und der Überwachung der Gebührenpflicht für die neue Badesaison  2019 ist festzulegen:

  • für welchen Jahreszeitraum die Gebührenpflicht  und
  • für welche Tageszeit die Gebührenpflicht

gelten soll.

In dieser Zeit ist dann der ZVKVO beauftragt, die Gebührenpflicht zu kontrollieren. Die Beschilderung hat entsprechend zu erfolgen.

Üblicherweise ist die jahreszeitliche Festlegung vom 1. Mai bis 15. September geläufig.

Die tageszeitliche Kontrolle ist in der Regel von 8:00 h bis 17:00 oder 18:00 h üblich.

Eine Anfrage des Anglervereines hinsichtlich einer grundsätzlichen Befreiung der Aktiven von Parkgebühren  kann aus Sicht der Verwaltung mit einer Festlegung erst ab 9:00 h bis 17:00 h Rechnung getragen werden, ohne  Ausnahmeregelungen schaffen zu müssen.

Auch ist hier den Früh- und Spätschwimmern ein ausreichendes gebührenfreies Fenster eingeräumt.
Grundsätzlich sei nochmals erwähnt, dass weiterhin die Möglichkeit der Jahreskarten besteht,
auswärtige Nutzer zahlen hierfür 25 €, einheimische Nutzer 20 €.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Festlegung des gebührenpflichtigen Jahres- und Tageszeitraumes wie folgt:  

Der Jahreszeitraum der Gebührenpflicht wird festgelegt:                1. Mai bis 15. September

Der Tageszeitraum der Gebührenpflicht wird festgelegt:                        täglich 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2019 08:45 Uhr