Neubau eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 1443/5, Gemarkung Pettendorf (Bergweg, Schwetzendorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Bauausschuss, 18.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 16.08.2018 mit einer Bauvoranfrage zu dem Vorhaben. Dieser wurde einstimmig befürwortet. Das Landratsamt Regensburg hat den beantragten Vorbescheid-Nr. S 43-2018-1338 vom 19.10.2018 mit allgemeinen Hinweisen und folgenden Auflagen erteilt:
- Das Vorhaben ist nach dem beigefügten und mit Prüfvermerk versehenen amtlichen Lageplan zu situieren.
Das Gebäude ist in Bauweise E+D bzw. E+1 zu errichten. Als Dachform ist ein Satteldach zu wählen.
Die erforderlichen Abstandsflächen sind im abschließenden Baugenehmigungsverfahren mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.
Zum vorliegenden Bauantrag:
Es ist geplant, ein Wohnhaus in E+1-Bauweise mit Satteldach (DN 15°) in den Ausmaßen von 13,99 x 10,99 m zu errichten. Die Wandhöhe beträgt 5,80 m.
Erschließung:
Das Grundstück ist über den Bergweg und eine Privatstraße mit einem Geh- und Fahrtrecht straßenmäßig erschlossen. Die Abwasserbeseitigung ist über den vorhandenen Kanalanschluss gesichert.
Zur Wasserversorgung teilt der WZV in seiner Stellungnahme vom 17.04.2019 mit, dass das Grundstück bereits an die Wasserversorgung angeschlossen ist. Der Anschluss des (neuen) Wohnhauses erfolgt an der auf Privatgrund des Antragstellers verlaufenden Hauptversorgungsleitung.
Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarn der Fl.Nrn. 1445/2 und 1443/2 haben unterzeichnet, die Nachbarn von Fl.Nr. 1440/7 wurden ebenfalls beteiligt, eine Unterschrift wurde nicht geleistet.
Stellungnahme Bauamt:
Zu den Auflagen des Landratsamtes wird festgestellt, dass sämtliche Punkte in der Ausführungsplanung berücksichtigt wurden.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.05.2019 08:41 Uhr