Antrag auf Isolierte Befreiung; Errichtung einer Lärmschutzwand auf Fl.Nr. 82/22, Gemarkung Pettendorf, Parzelle G3 im Bebauungsplan "Pettendorf-Südwest" (Schloßstraße, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Bauausschuss, 16.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 16.05.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, im Bereich des Wohngebäudes entlang der Schloßstraße eine Lärmschutzwand mit 2 m Höhe als Einfriedung zu errichten. Gemäß Bebauungsplan ist die Einfriedung nur als Maschendraht- oder Stabgitterzaun ohne Sockel bis 2,00 m Höhe zulässig, die entlang der Grenzen zu öffentlichen Grundstücksflächen abgerückt sind. Es ist eine Bepflanzung vorzusehen.

Es wird geplant, eine Gabionenwand mit 2 m Höhe, welche mit Begrünung unterbrochen wird, zu erstellen. Durch die Begrünung erfolgt ein ähnlicher Eindruck wie bei vorgelagerter Begrünung. Zudem wird  durch die hinter der Begrünung liegende, durchgehende Gabionenwand ein besserer Schallschutz erreicht.

Nachbarbeteiligung:
Unmittelbar angrenzender Nachbar ist nur die Gemeinde (Straße, Grünstreifen).

Stellungnahme Bauamt:
Es wird festgestellt, dass das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist und die Erteilung der erforderlichen Befreiung niemand in seinen Rechten verletzt.

Diskussionsverlauf

Dritter Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Dotzler wendet ein, dass die vorgesehene Lärmschutzmauer sowohl hinsichtlich ihrer Dimensionierung als auch in Bezug auf die tatsächliche Notwendigkeit zu hinterfragen sei. Die Größe und Ausführung der Mauer lasse gerade am Ortseingangsbereich den Eindruck entstehen, dass hier eine „burgähnliche Einmauerung“ erfolgt.

Zudem sei das in den vorgesehenen Gabionen verwendete Füllmaterial, hier Granitstein, nicht regional typisch und sollte durch den Dolomitschotter (Jurastein) ersetzt werden. Auch Gemeinderat Oberleitner sieht die beantragte Lärmschutzwand kritisch und schließt sich weitgehend dem Vorredner an. Er schlägt vor, auf die Wand zu verzichten und eine durchgehende Bepflanzung, z. B. mit Hainbuchen zuzulassen. Im Ausschuss entsteht eine kontroverse Diskussion über das Für und Wider der Lärmschutzwand an sich und die mögliche, ortsbildverträgliche Ausführung. Dritter Bürgermeister Bink fasst die Ergebnisse der Diskussion zusammen und  schlägt vor, den Beschlussvorschlag mit entsprechenden Auflagen an die Lärmschutzwand zu ergänzen. Als tragfähiger Kompromiss stellte sich heraus, die Lärmschutzwand wie folgt auszuführen:

  • Füllmaterial Dolomit-Schotter (Jurastein),
  • das Verhältnis der Gabionen zur Bepflanzung muss durchgehend 1:1 sein, so dass entsprechend
50 % der Gesamtlänge als Bepflanzung auszuführen ist,
  • die Pflanzen, müssen ca. 30 cm Pflanztiefe ausweisen,
  • die beantragte Höhe kann beibehalten werden

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Nachfolgende Einschränkungen sind zu beachten:

  • die Gabionen sind mit Dolomit-Schotter (Jurastein) zu befüllen,

  • die Lärmschutzwand muss im Verhältnis 1:1 (Gabione : Heckenpflanze) ausgeführt werden,

die Heckenpflanzen  sind in einer Pflanztiefe von ca. 30 cm auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.06.2019 08:53 Uhr