Neubau einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 78/4, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 3a im Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pettendorf" (Auf der Höhe, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Bauausschuss, 13.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 13.06.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Geplant ist der Neubau einer Lagerhalle in den Ausmaßen von 24,66 x 12,96 m, mit einem Satteldach (DN 15°) und einer max. Firsthöhe von 6,58 m. Die geplante Dachfarbe ist nicht angegeben, diese ist gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes (ziegelrot bis ziegelbraun, Zink- bzw. Metallblecheindeckungen nicht reflektierend) auszuführen.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind zur Realisierung des Vorhabens erforderlich:

Festsetzung
Bebauungsplan
Antrag vom 15.04.2019:
Dachneigung SD
22 bis 32°
15°
Baugrenze
Vorgabe zeichnerische Festsetzung des Bauungsplans
Überbauung 4,44 m²

Die Befreiungen wurden schriftlich beantragt und begründet, beide sind aus Sicht der Bauverwaltung städtebaulich vertretbar. Die Befreiung hinsichtlich der Dachneigung wurde bereits bei der bestehenden Halle im Genehmigungsverfahren 2014 ausgesprochen.

Die Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) ergibt lt. Antragsunterlagen 0,39, zulässig ist lt. Bebauungsplan eine GRZ von 0,4. Dies ergibt sich aus einer Grundstücksfläche von 1.600 m² zu einer künftig bebauten Fläche von 625 m². Nicht mit hinzu gerechnet wurden die weiteren befestigten Flächen wie Stellplätze, Zufahrten etc., die zulässige Grundflächenzahl darf durch diese Anlagen höchstens bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden (§ 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO), was hier jedoch nicht der Fall ist.

Nachbarunterschriften, Erschließung:
Die Nachbarunterschriften sind unvollständig, eine Benachrichtigung durch die Gemeinde wurde weisungsgemäß nicht durchgeführt. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen (Dachneigung, Überbauung Baugrenze) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Die Dachfarbe jedoch soll bebauungsplankonform, analog der bereits bestehenden Halle,  ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.07.2019 08:05 Uhr