Am Kirchfeld, Reifenthal; Besichtigung einer geplanten Zufahrt auf der Fl.Nr. 1065, Gemarkung Pettendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Straßen- und Umweltausschuss, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Straßen- und Umweltausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Straßen- und Umweltausschuss 04.06.2019 ö beratend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 22.05.2019 beantragt der Anlieger Am Kirchfeld 28 a, Reifenthal, eine Sonderzufahrt zur Erreichung seines Anwesens errichten zu dürfen. Das Anwesen befindet sich an der südöstlichen Ecke der Wohnanlage am Ende des Kirchfeldes. Die einzelnen Häuser sind ursprünglich nur mit einer Treppenanlage erreichbar gewesen. Sammelparkierungsstellen sind am Fuße der Anlage errichtet. Angefragt wird nun, eine Zufahrt auf eigene Kosten über die entsprechende Fl.Nr. zur Kreisstraße errichten zu dürfen. Begründet wird dies mit der Lage des Gebäudes, welches nur über 76 Stufen über eine Treppenanlage erreichbar ist.

Die Familie erwartet ihr zweites Kind, insoweit ist die Mobilität der Ehefrau mit zwei kleinen Kindern, Kinderwagen etc. sehr beschwerlich. Weiter wird argumentiert, dass eine Rettung, Bergung oder das Löschen von Bränden durch die fehlende Zufahrt erschwert würde. Bereits in der Vergangenheit war die Situation dieser Mehrfamilienhauswohnanlage diskutiert worden. Vor einiger Zeit wurde die südlich gelegene Fläche der Wohnanlage versteigert und von zwei Anliegern erworben. Eine Durchleitung der Zufahrt über die erworbene Fläche ist zwischen den Anliegern nicht erreichbar.

Diskussionsverlauf

Aus Sicht des Straßen- und Umweltausschusses sind die Argumente zwar nachvollziehbar, die Lage und die damit verbundenen Schwierigkeiten sind beim Kauf der Immobilie jedoch jederzeit erkennbar gewesen.
Der Straßen- und Umweltausschuss erachtet diese Maßnahme für nicht genehmigungsfähig seitens der Kreisstraßenbehörde. Sowohl die Übersichtlichkeit wie auch der Einmündungsbereich dürften größere Probleme darstellen, ebenso die stark abschüssige  Lage der Zuwegung im Winter und bei Glatteis.

Die Thematik der Oberflächenwässerung wurde vom Antragsteller bereits aufgeführt.

Insgesamt kann der Straßen- und Umweltausschuss deswegen der Maßnahme nicht zustimmen. Auch wird erwartet, dass die Kreisstraßenbehörde eine solche Einmündung als nicht genehmigungsfähig einstufen wird.

Empfohlen wird eine ähnliche Verbesserung der Treppenanlage wie im nördlichen Bereich der Anlage bereits geschehen. Hier wurde eine Zuwegung geschaffen, die auch den Höhenunterschied bewältigt. Für die weitere Umsetzung dieser Maßnahme wäre die Kooperation mehrerer beteiligter Anlieger erforderlich. Diese Maßnahme wäre jedoch nicht genehmigungspflichtig.

Datenstand vom 20.08.2019 16:08 Uhr