Antrag auf isolierte Befreiung: Errichtung einer Stützmauer zur Befestigung der Garagenzufahrt mit Zaun- und Sichtschutzfunktion auf Fl.Nr. 908/15, Gemarkung Pettendorf, Parzellen 5+6 im Bebauungsplan "Am Adlersberg, 2. Änderung" (Herzog-Ludwig-Straße, Adlersberg)
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Bauausschuss, 18.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf die bisher im Bauausschuss geführten Diskussionen zu den geplanten Mauern wird Bezug genommen, wobei diese Mauer an der Westseite zur Fl.Nr. 908/14 bisher als genehmigungsfähig gesehen wurde, aber aufgrund der Ablehnung des Gesamtantrages nicht genehmigt werden konnte. Daher ist nun über diese separat zu entscheiden.
Zum Vorhaben:
Zum Abstützen der nachbarlichen Garagenauffahrt soll eine Stützmauer errichtet werden, die aufgrund ihrer Höhe von 185 cm zugleich die Funktion eines Gartenzaunes und Sichtschutzes erfüllt.
Begründung:
Eine Einzäunung mit Sichtschutz in dieser Höhe ist an dieser Stelle notwendig, um zu vermeiden, dass Kinder die Einfriedung übersteigen und im bereits errichteten Swimmingpool zu Schaden kommen können. Darüber hinaus nimmt der Sichtschutz den Kindern auch den visuellen Anreiz das Grundstück wegen des Pools zu betreten. Ein „grüner“ Sichtschutz in Form einer Hecke ist an dieser Stelle wegen der schlechten Bodenbeschaffenheit nicht möglich. Dies zeigen die Erfahrungen der letzten 12 Jahre, da in diesem Zeitraum die vorhergehende Einzäunung mittels Hecke lediglich bis Brusthöhe gewachsen ist.
Erschließung:
Die Erschließung ist nicht erforderlich.
Nachbarbeteiligung:
Diese wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung der geplanten Stütz- und Sichtschutzmauer und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 23.08.2019 08:03 Uhr