Errichtung eines Wohnhauses mit Carport und Geräteraum auf Fl.Nr. 1448/1, Gemarkung Pettendorf (Aubergstraße, Schwetzendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Bauausschuss, 22.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 7. Bauausschuss 22.08.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits mit einer Bauvoranfrage zum dem Bauvorhaben in seiner Sitzung vom 24.01.2019 und erteilte dieser sein Einvernehmen. Das Landratsamt Regensburg erteilte den beantragten Vorbescheid Nr. S 43-2019-0119 am 01.03.2019 unter folgenden Auflagen und Hinweisen:

  • Das Vorhaben ist nach dem beigefügten und mit Prüfvermerk versehenen amtlichen Lageplan zu situieren.
  • Das Gebäude ist in Bauweise E+D bzw. E+I zu errichten. Als Dachform ist ein Satteldach zu wählen. Der Kniestock bei E+D darf 1,65 m betragen. Als Dachfarben sind grau oder rot zu wählen. Die Dachneigung hat 30° zu betragen. Vor einer Grenzbebauung mit Garage bzw. Carport ist das Grundstück zu teilen.
  • Die erforderlichen Abstandsflächen sind im abschließenden Baugenehmigungsverfahren mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.
  • Sollten zusätzliche Grundstücksanschlüsse (Wasser/Kanal etc.) benötigt werden, so sind diese auf Antrag und Kosten des Antragstellers zu erstellen.

Zum vorgelegten Bauantrag:
Es wird beabsichtigt, das Hauptgebäude in E+D-Bauweise mit einem Satteldach (DN 38°, Dacheindeckung anthrazit) und einem Kniestock von 1,65 m zu errichten. Die Garage/Geräteraum soll mit einem Flachdach (DN 2°) versehen werden. Die abweichende Dachneigung des Hauptgebäudes wird mit beiliegendem Schreiben beantragt und begründet.

Die erforderlichen Abstandsflächen werden mit einem Abstandsflächenplan bzw. mit einer Abstandsflächenübernahmeerklärung nachgewiesen.

Das Ausgangsgrundstück wurde zwischenzeitlich geteilt, dass zur Bebauung vorgesehene Grundstück hat nun die neue Fl.Nr. 1448/1, Gemarkung Pettendorf.

Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert , da die notwendigen Anschlüsse bereits vorhanden sind. Sollte für das neu gebildete Grundstück ein Kanalanschluss benötigt werden, so ist dieser auf Antrag zu erstellen. Die Kosten sind lt. Satzung von der Gemeinde Pettendorf zu tragen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.09.2019 19:59 Uhr