Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1594/13, Gemarkung Pettendorf (Seeweg, Neudorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Bauausschuss, 19.09.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 23.01.2014 mit einer Bauvoranfrage über den Neubau von 2 Einfamilienhäusern auf dem nunmehr geteilten Grundstück und beschloss, dieser sein Einvernehmen zu erteilen.
Das Landratsamt Regensburg erteilte den beantragten Vorbescheid Nr. S 43-2014-0193 am 20.03.2014 unter anderem unter folgenden Auflagen:
- Das Vorhaben ist nach dem beigefügten Lageplan zu situieren.
Die ordnungsgemäße Erschließung (Trinkwasserversorgung, Kanalanschluss, rechtlich gesicherte Zufahrt) ist nachzuweisen.
Die Gebäude sind in Bauweise E+D zu errichten. Als Dachform ist ein Satteldach zu wählen.
Die erforderlichen Abstandsflächen sind mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.
Die endgültige Planung ist mit dem Landratsamt abzustimmen.
Zum Antrag auf Baugenehmigung:
Es wird beabsichtigt ein Einfamilienhaus in den Ausmaßen von 11,24 x 9,99 m zzgl. einer Doppelgarage mit Technikraum und Windfang/Garderobe in den Ausmaßen von 11,11 x 9,36 m (ohne Unterkellerung) zu errichten. Das Hauptgebäude soll mit einem Satteldach (DN 22°) und die Garage/Anbau mit einem Pultdach (DN 7°) versehen werden.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die private Zufahrt über die Fl.Nr. 1594/16, Gemarkung Pettendorf, dinglich gesichert. Die Kanalisation ist über die private Abwasserleitung aus Fl.Nr. 1594/9 an die Hauptkanalleitung sichergestellt. Die Wasserversorgung ist lt. Stellungnahme des WZV vom 17.09.2019
ebenfalls sichergestellt.
Nachbarunterschriften:
Diese sind bis auf eine vorhanden, eine Benachrichtigung durch die Gemeinde erfolgte nicht.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.10.2019 09:21 Uhr