Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf Fl.Nr. 1110, Gemarkung Pettendorf (in Aichahof)


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Bauausschuss, 19.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 8. Bauausschuss 19.09.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits mit einer ähnlichen Bauvoranfrage auf der Fl.Nr. 1102, Gemarkung Pettendorf, in seiner Sitzung vom 20.09.2018 und beschloss, dieser sein Einvernehmen zu erteilen.

Die Antragsunterlagen wurden mit Post vom 26.09.2018 an das Landratsamt Regensburg zur Erteilung eines Vorbescheides weitergeleitet. Bei einem zwischenzeitlichen Gespräch zwischen den Antragstellern und der Bauabteilung des Landratsamtes Regensburg wurde erörtert, dass der geplante Standort nicht genehmigungsfähig sei. Es wurden Alternativen aufgezeigt, der nunmehr beantragte Standort fand von den beteiligten Fachstellen Zustimmung.

Anfrage neu:
Es ist geplant, ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (ca. 10 x 10 m) und Garage zu errichten. Das Grundstück grenzt an das bestehende Anwesen an, das Wohnhaus soll senioren- und behindertengerecht gebaut werden.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Zum Aichahof“ gesichert, die Erschließung Kanal bzw. Wasser ist über das Grundstück Fl.Nr. 1101, Gemarkung Pettendorf, als gesichert zu betrachten.

Nachbarbeteiligung:
Alle angrenzenden Grundstücke befinden sich im Eigentum der Antragsteller.

Diskussionsverlauf

BA-Mitglied Dotzler stellt fest, dass das Vorhaben ganz klar gegen den Bescheid der Regierung der Oberpfalz aus 2009 zum rechtskräftigen Flächennutzungsplan verstößt. Hier wird unter anderem zu Abschnitt I.1.2 festgestellt, dass die kleineren Gemeindeteile, hier auch Aichahof, keine Ansatzpunkte für eine Siedlungsentwicklung darstellen. Er würde gerne auch die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde abwarten und bis dahin eine Entscheidung über das Vorhaben vertagen.

BA-Mitglied Meyer stellt fest, dass der neue Standort gut zum bestehenden Ensemble passt, aus seiner Sicht wäre das Vorhaben  genehmigungsfähig.

BA-Mitglied Oberleitner sieht die Angelegenheit ähnlich wie BA-Mitglied Dotzler und kann daher dem Vorhaben nicht zustimmen.

BA-Mitglied Achhammer stellt fest, dass beide Standorte immer in der Nähe der Hofstelle und daher für ihn auch jeweils genehmigungsfähig sind. Wichtig ist ihm, dass durch diesen Neubau wieder ein familiärer Zuzug ermöglicht wird.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Bink stellt fest, dass die Bauvoranfrage aufgrund der Stimmengleichheit somit abgelehnt ist.

Datenstand vom 18.10.2019 09:21 Uhr