Wiederholt war der Straßen- und Umweltausschuss vor Ort. Die unzureichende Bestandssituation erfordert weitergehende Maßnahmen. Eine Asphaltierung ist mit den Anliegern nicht umsetzbar, jedoch bilden sich durch Starkregen wieder ziemliche Gräben, so dass die Zuwegung zu den Grundstücken nur erschwert erfolgen kann. Zusätzlich wurde bei der letzten Sanierungsmaßnahme zu viel lehmiger Anteil mit eingebracht, so das hier deutliche Schmutz- und Schmierbildung entsteht, vor allem bei Regenwetter.
Bei langen Trockenwetterereignissen ist die Staubbelastung sehr hoch.
Insgesamt wird festgelegt, dass die oberliegenden Rückhaltegräben, die vor Jahren angelegt werden konnten, nachzuprofilieren sind. Ebenso die Abdachung des Bankettes, damit bereits oben die Wasserführung entsprechend gelingt.
Im Bereich der Anwesen sieht man bei Regen die deutliche Grabenbildung, man erkennt aber auch, dass nach den Anwesen die Entwässerung wie geplant seitlich abgeht, so dass keine weiteren Grabenbildungen erfolgen können.
Bürgermeister Obermeier schlägt vor, dass diese Profilierung so beibehalten wird und deswegen auch das Zwischenstück zwischen Ehrenhof und dem nächsten unterliegenden Anwesen im Winter nicht mehr geräumt wird. Die Zufahrten sind jeweils entsprechend über die Grabenfeldstraße möglich. Im Bereich der Anwesen könnte mit einer Einbringung von unbelastetem Fräsgut bereits eine deutliche Verbesserung der Situation erzielt werden. Das Fräsgut wurde im Rahmen der Baumaßnahme Neudorf zurückbehalten, die Erlaubnis über Wasserwirtschaftsamt und Untere Naturschutzbehörde erteilt. Es würde ein Bereich von ca. 15 cm wieder ausgebaut und dann möglichst im Bereich der rechts und links liegenden Anwesen relativ plan eingebaut, um Wassereintragungen in die Grundstücke zu vermeiden.
Bei der Zufahrt zum Anwesen Am Ehrenhof 1 ist insbesondere auf die Höhenangleichung zu achten. Wenn möglich, sollte die Verbesserung noch zeitnah umgesetzt werden.