Vollzug der Baugesetze; Neuaufstellung desFlächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan des Markt Lappersdorf; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Gemeinderat, 07.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 07.11.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Marktrat des Marktes Lappersdorf hat in seiner Sitzung am 14.02.2017 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Flächennutzungsplan als baurechtliches Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung ist ein wichtiger Bestandteil der städtebaulichen Entwicklung des Marktes Lappersdorf und bedarf nach 22 Jahren (Rechtskraft seit 1997) einer Überarbeitung. Mit der Planung soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet werden. Durch die Integration des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan werden die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes berücksichtigt. Das Plangebiet umfasst das gesamte Marktgebiet Lappersdorf mit einer Gesamtfläche von rd. 3.450 ha.

Der Marktgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 16.07.2019 den Entwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf durchzuführen. Mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Verfahrensschritte wurde das Planungsbüro TB Markert gemäß § 4 b BauGB durch den Marktgemeinderat beauftragt.

Zeitnah zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes liegt in der Zeit vom 04.11.2019 bis einschließlich 19.12.2019 im Rathaus des Marktes Lappersdorf zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Darauf wurde mit Bekanntmachung vom 25.10.2019 hingewiesen.

Die Gemeinde Pettendorf wird als Behörde bzw. als sonstiger Träger öffentlicher Belange gebeten, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Entwurfsfassung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan bis zum 19.12.2019 Stellung zu nehmen.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes, einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie ergänzenden Themenkarten, jeweils in der Fassung vom 16.07.2019, sowie die bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen stehen während der Frist zur Stellungnahme auf der Internetseite des Marktes Lappersdorf.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2019 12:02 Uhr