Beratung über die Einsetzung eines Behinderten- und Inklusionsbeauftragten der Gemeinde


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sozialausschuss, 22.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Sozialausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Sozialausschuss 22.10.2019 ö 1

Sachverhalt

Allgemeines
Gemäß Bayerischer Gemeindeordnung steht es den Kommunen in Bayern frei, einen Behinderten- bzw. Inklusionsbeauftragten in der Kommune vorzuhalten.

Anforderungen und Aufgaben
Der Behinderten- bzw. Inklusionsbeauftragte vertritt die Bedürfnisse und Interessen der Menschen mit Behinderung in der Kommune.

Ausstattung
Die beauftragte Person ist regelmäßig ehrenamtlich tätig (kann aber auch eine Aufwandentschädigung erhalten), hat einen zugewiesenen Kostenrahmen und muss die Möglichkeit bekommen in einer institutionalisierten Form (vgl. u. a. 3.) arbeiten zu können.

Bestellung
Der Inklusionsbeauftragte ist durch den Gemeinderat zu bestellen.

Im Speziellen sind folgende Richtlinien für den/die Behinderten- bzw. Inklusionsbeauftragte(n) der Kommune zu beachten:

  1. Anforderungen

Der/Die Behinderten- bzw. Inklusionsbeauftragte

  • vertritt die Bedürfnisse und Interessen der Menschen mit Behinderung in der Kommune

  • ist in Fragen der Behindertenarbeit fachlich kompetent

  • besitzt Fähigkeiten zur Koordination und Organisation

  • ist engagiert und kontaktfreudig


  1. Aufgaben
2.1 Beratung und Unterstützung der Menschen mit Behinderung

Der/Die Behinderten- bzw. Inklusionsbeauftragte

  • ist Ansprechpartner/-in für M.m.B. und deren Angehörige in der Kommune

  • bearbeitet die Anregungen von einzelnen Betroffenen, von Selbsthilfegruppen, von Wohlfahrtsverbänden oder anderen Organisationen

  • regt Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von M.m.B. an und vernetzt entsprechende Dienste

  • leistet Öffentlichkeitsarbeit im Interesse von M.m.B. und deren Angehörigen (z.B. Informations- oder Freizeitveranstaltungen)

  • nimmt selbst keine Aufgaben der Behindertenhilfe wahr, sondern vermittelt entsprechende Dienstleistungen

  • ist berechtigt einen Helferkreis aufzubauen

  • zeigt die Bereitschaft zur Fortbildung

2.2 Beratung und Unterstützung der Verwaltung in Fragen der Behindertenarbeit

Der/Die Behinderten- bzw. Inklusionsbeauftragte

  • berät die Gemeinde in allen Belangen, die M.m.B. betreffen

  • berät politisch Verantwortliche in der Gemeinde

  • berät und kooperiert mit der Verwaltung auf Gemeinde- und Landkreisebene

  • ist unabhängig, weisungsungebunden und ressortübergreifend tätig

  • wirkt auf die Gründung eines Behindertenbeirates hin

2.3 Vernetzung/Kooperation der/des Behinderten- bzw. Inklusionsbeauftragten mit

-Menschen mit Behinderung aus unterschiedlichen Glaubensgemeinschaften

-den Seniorenbeauftragten und ggf. weiteren Beauftragten

-dem Behinderten- bzw.- Inklusionsbeauftragten des Landkreises und auch anderer Kommunen

-(insbesondere sozialen) Dienstleistern vor Ort

-dem Sachgebiete Senioren und Inklusion im Landratsamt

-allen verantwortlichen Stellen in der Gemeinde und darüber hinaus

  1. Ausstattung

Die beauftragte Person

  • Kann eine Aufwandsentschädigung erhalten, jedoch ist im Landkreis Regensburg ausnahmslos die ehrenamtliche Ausübung der Tätigkeit üblich!

  • -hat einen zugewiesenen Kostenrahmen/Budget (z.B. Geburtstage, Fortbildungen, Porto usw.), über den er/sie eigenverantwortlich verfügen kann

  • -hat ggfs. ein Vorschlagsrecht für den gemeindlichen Sozialfond für außergewöhnliche Notlagen

  • -für Sprechtage wird ein Büroraum mit der entsprechende technischen Ausstattung (Telefon, PC mit Internet) sowie Bürobedarf (Briefpapier usw) zur Verfügung gestellt

  • -erhält alle Vorlagen und Anträge, die die besonderen Interessen der M.m.B. berühren können, vor der Beratung im Gemeinderat und in Ausschüssen zur Stellungnahme

  • -hat das Recht, Anregungen und Stellungnahmen dem Gemeinderat bzw. den Ausschüssen vorzulegen und bei der Beratung der Angelegenheit an der Sitzung teilzunehmen. Ihr ist das Wort auf Wunsch zu erteilen.

  • -hat das Recht auf Schulung/Fortbildung

  • -ist berechtigt Arbeitsgruppen/Projektgruppen zu bilden

  • hat Auskunftsrecht bzgl. notwendiger, statistische Daten

  • -kann die Öffentlichkeit über die eigenen Angelegenheiten informieren

Umsetzung
Legt man die gestellten Anforderungen zugrunde ist - vergleichbar den Seniorenbeauftragten der Gemeinde Pettendorf- ein organisatorisches und monetäres Umfeld zu gewähren.

Hierzu bietet sich beispielsweise an, dass der Behinderten- und Inklusionsbeauftragte im Rathaus Pettendorf zu fest zugeordneten Zeiten tätig ist. Hierfür kann nach innerorganisatorischer Abstimmung das Büro der Senioren- und Jugendbeauftragten genutzt werden. Bezüglich der finanziellen Ausstattung kann aufgrund der noch nicht genauer definierbaren „Nachfragesituation“ über die finanzielle Ausstattung der Seniorenbeauftragten eine Bezugsgröße hergestellt werden. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass die Aufgabenstellung „Behinderung und Inklusion“ in einem geringeren zeitlichen Umfang beansprucht wird, wie die Seniorenarbeit. Die Anzahl der in Pettendorf lebenden körperlich und geistig Behinderten ist derzeit statistisch nicht belastbar ermittelbar. Hierzu werden noch nähere Anfragen an das Versorgungsamt Regensburg gerichtet. Zu berücksichtigen ist, dass die Arbeit der Seniorenbeauftragen Schnittstellen zum Behinderten- und Inklusionsbeauftragten aufweist.

Seitens der Kämmerei wird daher empfohlen, den Behinderten- und Inklusionsbeauftragten mit einem Haushaltsansatz zu versehen, der etwa 75 % der Seniorenarbeit entspricht. Dies würde bedeuten, dass für den/die Behinderten- und Inklusionsbeauftragte/n ca. 4.000 € im Verwaltungshaushalt veranschlagt werden sollten. Investive Ausgaben sind nicht vorzusehen, da die bürotechnische Ausstattung gewährleistet ist und Materialbeschaffungen (Bürobedarf, Infomaterial etc.) im Rahmen des Verwaltungshaushaltes finanziert werden.

Auswahlverfahren
Die Funktion des Behinderten- und Inklusionsbeauftragten wird in der kommenden Ausgabe der Pettendorf aktuell ausgeschrieben. Die Auswahl und Bestellung der Bewerberin/des Bewerbers erfolgt durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung soweit keine Gründe für die Nichtöffentlichkeit gegeben sind.

Diskussionsverlauf

Die Thematik wurde bereits im Gemeinderat angesprochen bzw. im Seniorenforum diskutiert. Aus dem Kreis des Seniorenforums fand sich bisher kein Interessierter, der diese Aufgabe wahrnehmen möchte. Insoweit soll im Sozialausschuss diskutiert werden, ob die Gemeinde per se eine Stelle bereit hält, um die Aufgabe im Rahmen einer ehrenamtlichen Beschäftigung wahrzunehmen.

Aufgabenstellung siehe Sachverhalt.

Die Diskussion ergab zwar eine grundsätzliche Aufgeschlossenheit gegenüber der Thematik, allerdings sollte nach Meinung des Ausschusses zunächst abgeklärt werden, ob tatsächlicher Bedarf besteht, der über die vorhandenen Angebote hinaus geht oder nicht abgedeckt werden kann. Insbesondere seien hier die Sozialberatung in der Verwaltung bzw. auch die Ansprechpartner im Seniorenforum erwähnt.

Hierzu soll eine öffentliche Abfrage über das Mitteilungsblatt erfolgen, die insbesondere Behinderte, Inklusionsbetroffene bzw. deren Angehörige anspricht. Die Rückmeldungen sollten dann als weitere Grundlage für diese Thematik verwendet werden. Zusätzlich wird noch vorgeschlagen, die Notwendigkeit, wenn sie aus den Erhebungen entstünde, ggfs. auch über interkommunale Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden abzudecken. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass bereits Angebote von Seiten des Landratsamtes bestehen, auch über den VdK sind hier professionalisierte Strukturen bereits vorhanden.

Datenstand vom 24.01.2020 16:38 Uhr