Vollzug GO; Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Anträge und Ergebnisse der Bürgerversammlungen Pettendorf u. Kneiting


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Gemeinderat, 16.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 16.01.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Bürgerversammlungen 2019 fanden am 20. November in Pettendorf und am 25. November in Kneiting statt. Beide Veranstaltungen waren sehr gut besucht. Anfragen aus allgemeinen Themen konnten überwiegend sofort beantwortet werden. Die Protokolle sind in der Anlage beigefügt.

Wie üblich sollen die angesprochenen Punkte nach Entscheidung des Gemeinderates weiterverfolgt,  beziehungsweise in die Planungen aufgenommen werden.

Empfehlungen der Bürgerversammlung sind innerhalb einer Frist von drei Monaten zu behandeln, Art. 18 Abs. 4 GO.

Abdruck der Protokolle (die Namen der Bürger werden aus datenschutzrechtlichen Gründen für die Pressepublikation durch N.N. ersetzt):

Protokoll der Bürgerversammlung in Pettendorf am 20.11.2019 beim Mayerwirt
Erster Bürgermeister Obermeier begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, die Vertreter von Vereinen und Organisationen, die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und beginnt um ca. 19.40 Uhr mit seinem Vortrag. Im Anschluss Danach haben die Anwesenden die Möglichkeit für Anfragen und Beiträge.

  1. Schließung des Supermarktes in Pettendorf
Allgemein wurden zur Schließung des Supermarktes viele Rückfragen und Beschwerden an den Ersten Bürgermeister gerichtet. Dabei wurden insbesondere die Strategie und vorgesehenen Gegensteuerungsmaßnahmen der Gemeinde hinterfragt. Von N. N. wurde aufgrund der örtlichen Verbundenheit („scherzhalber“) vorgeschlagen, ein Gespräch mit Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger zu führen, um die Situation zu verbessern. Bürgermeister Obermeier erläutert allgemein, dass die Gemeinde bereits seit längerem begleitende Maßnahmen zur Sicherstellung der örtlichen Nahversorgung eingeleitet hat, für den ungünstigsten Fall auch die Einrichtung eines Dorfladens im Genossenschaftsmodell andenkt. Hierzu wurden bereits Kontakte zu Fachleuten und dem ALE Oberpfalz hergestellt. Des Weiteren weist Bürgermeister Obermeier darauf hin, dass eine steuernde Einflussnahme der Gemeinde auf die Betreiber, Eigentümer und Lebensmittelkonzerne nur bedingt möglich ist.

  1. Busverbindung nach Regensburg
N.N weist darauf hin, dass eine Verbesserung der Tarifstruktur des RVV wünschenswert sei. So sei das vergünstigte Tagesticket erst ab 9 Uhr nutzbar. Dies führe dazu, dass bei der Taktung der RVV-Linie 12 von Pettendorf nach Regensburg keine Möglichkeit besteht, den günstigen Tarif vor 9 Uhr zu nutzen, z. B. als Begleitperson bei Arztterminen die regelmäßig sehr früh stattfinden können. Ggf. könnte die Gemeinde Pettendorf hier auf die Verantwortlichen des RVV einwirken und eine Änderung des Geltungszeitraumes, z. B. ab 8 Uhr, vorschlagen.

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen in Neudorf, Haltelinien
N.N. weist darauf hin, dass in Neudorf nach seiner Wahrnehmung nach am Ortseingangsbereich regelmäßig sehr hohe Geschwindigkeiten gefahren werden. Es sei daher erforderlich die Geschwindigkeiten besser zu überwachen und das vorhandene Geschwindigkeitsdisplay weiter nach vorne zu setzen um bereits am Ortseingang auf die mögliche Geschwindigkeitsüberschreitung hinzuweisen. Des Weiteren sollte die Vorfahrtsregelung überdacht werden, da es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Hier wird erneut auf die aus seiner Sicht nicht sinnvolle Rechts-vor-links-Regel eingegangen. Die angestrebte Haltelinie sowie das Versetzen des Dialogdisplays wurden lt. Bürgermeister Obermeier im Straßen- und Umweltausschuss vor Ort diskutiert, mehrheitlich aber nicht befürwortet.
  1. Beschilderung des Radwegendes in Kneiting
N.N. weist darauf hin, dass das die neue Vorfahrtsregelung am Ende des fahrbahnbegleitenden Radweges an der Kreuzung zur R 39 in Kneiting durch die Aufstellung des VZ 205 „Vorfahrt gewähren“ widersprüchlich ist und dadurch erhebliche Gefahren für den Radfahrer auslöst. Das Schild müsste unbedingt entfernt werden. Sollte die Gemeinde Pettendorf - wie von Bürgermeister Obermeier erläutert - nicht zuständig sein, ist der Landkreis Regensburg (Straßenbehörde) auf den Missstand hinzuweisen und Abhilfe einzufordern.

  1. Änderung der Parkscheibenpflicht am Rathaus auf 3 Stunden
N.N. weist darauf hin, dass die Einschränkung der Parkzeit auf 2 Stunden im Bereich des Rathausvorplatzes, z. B. bei Veranstaltungen oder Treffen des Seniorenkreises oder der Eltern-Kind-Gruppe, nicht ausreichen. Es wird daher gebeten, dass der Gemeinderat mit der möglichen Ausweitung der zulässigen Parkhöchstdauer auf 3 Stunden befasst.

  1. Weitere Anträge wurden nicht gestellt – Ende ca. 21.55 Uhr!
Pettendorf, den 20.11.2019 (Reinschrift am 08.01.2020 erstellt, ergänzt am 16.01.2020)

Protokoll der Bürgerversammlung Kneiting am 25.11.2019 im Dorfhaus Kneiting, Beginn 19:30 Uhr

Bürgermeister Obermeier begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, die Vertreter von Vereinen und Organisationen, die weiteren Bürgermeister Weigl und Bink sowie die anwesenden Gemeinderatsmitglieder (Achhammer, Amann, Dr. Bosl, Dotzler, Fleischmann, Grundei, Listl, Meyer, Dr. Schweiger, Simbeck).

Bürgermeister Obermeier trägt seinen ausführlichen Jahresbericht vor. Im Anschluss folgt der Bericht von Evi Sturm über die Aktivitäten des Umweltforums Pettendorf im vergangenen Jahr, auch im Rahmen des Projekts „Pettendorf blüht“. Bekanntgegeben werden auch Termine und geplante Aktionen für 2020.

Bürgermeister Obermeier informiert ebenfalls noch über „Pettendorf blüht“ und die daraus hervorgegangenen zahlreichen Veranstaltungen, Termine und Projekte.

Nach einer kurzen Pause hatten die Anwesenden die Möglichkeit für Anfragen und Beiträge.

N.N. möchte wissen, wieso der ins Auge gefasste Kreisverkehr an R 39 gescheitert ist.
Bürgermeister Obermeier erklärt, dass es sich hierbei um einen Unfallschwerpunkt handeln müsste,
außerdem müsste der Verkehr an allen vier Schenkeln entsprechend stark sein, dies ist jedoch nur
auf beiden Schenkeln der Kreisstraße der Fall, für die Zufahrt Kneiting bzw. Winzer ist das Verkehrsaufkommen zu gering. Die Kosten für den Kreisverkehr würden geschätzt bei einer halben bis einer Million Euro liegen. Nachdem das Bauvorhaben von der Regierung als nicht förderwürdig eingestuft wurde,
müsste die Gemeinde die Kosten alleine tragen. Dies war vor der endgültigen Planung im Rahmen des
Dorferneuerungsverfahrens BA III abzuklären. Allerdings soll die Sichtbeziehung in Richtung Pettendorf (Felsen) verbessert werden.

N.N. frägt nach dem Stand Edeka Pettendorf, Alternative Dorfladen, wo könnte der künftige Standort sein? Laut Bürgermeister Obermeier kann man dem Eigentümer der Immobilie mit dem derzeitigen Edeka-Markt hier keine Vorschriften machen, das ist allein seine Entscheidung. Der Eigentümer habe von der Gemeinde noch eine angrenzende Fläche für die Erweiterung des Marktes erworben. Sollte die Umsetzung nicht in diesem Sinne erfolgen, müsste eine Rückabwicklung erfolgen. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Die Gemeinde ist mit dem Eigentümer regelmäßig in Kontakt. Es wird eine entsprechende Nachfolgenutzung gesucht, als letzte Lösung käme dann ein Dorfladen in Betracht.

N.N. erkundigt sich, ob das Projekt „Einkaufsmarkt Kneiting“ endgültig gestorben sei.
Bürgermeister Obermeier bestätigt, dass dieses Vorhaben trotz des Einsatzes mehrerer Entwickler nicht umzusetzen war.

N.N. möchte wissen, ob es richtig ist, dass in Kneiting die Errichtung eines Kindergartens geplant ist. Bürgermeister Obermeier kann dies bestätigten. Die Gemeinde ist derzeit noch auf der Suche nach einem geeigneten Grundstück. Sollte eine passende Fläche gefunden werden, wird hier eine Kinderbetreuungseinrichtung entstehen.

N.N. hat eine Frage zum Thema Straßenausbaubeiträge im Rahmen der Dorferneuerung.
Gibt es einen Stichtag, bis zu dem Beiträge zu zahlen sind und danach nicht mehr?
Bürgermeister Obermeier verweist, dass für den BA I und II alle Betroffenen Beiträge zahlen müssen, es gibt hier keine Ausnahme. Evtl. können Zahlungspflichtige über den Härtefallfonds der Bayerischen Staatsregierung Rückzahlungen erhalten.

N.N. kann Erfreuliches zum Verbindungsweg von der Straße Zur Alten Mühle zum Donauradweg berichten. Nachdem hier wegen der Bewirtschaftung der umliegenden Felder durch einen Gärtnereibetrieb bei schlechtem Wetter der Weg immer sehr verdreckt war, hat sich dies in den letzten ein bis zwei Jahren deutlich verbessert, wohl auch durch das ständige Nachhaken durch die Gemeinde.
Laut Bürgermeister Obermeier wurde und wird der Gemüsebauer regelmäßig kontaktiert und aufgefordert,
Verschmutzungen zeitnah zu beseitigen, es ist erfreulich, wenn sich hier ein gewisser Erfolg einstellt.

N.N. möchte an dieser Stelle die seiner Auffassung nach sehr gute Arbeit der Gemeinde loben, in der Gemeinde Pettendorf ist das Engagement im Ehrenamt sehr groß, N.N. ist hier gerne Bürger.

N.N. berichtet erneut über die unklare Beschilderung des Radweges entlang der Donau nach Regensburg, Höhe Brücklgraben. Hier sind laut der vorhandenen Beschilderung Kleinkrafträder nicht erlaubt. Andererseits dürfen diese stadtauswärts den Weg befahren (siehe Beschilderung Höhe Winzer/Nikolausstatue). Er dürfe also mit seinem Mofa zwar stadtauswärts den Weg benutzen, nicht aber stadteinwärts. Dies wurde bereits in der Bürgerversammlung 2018 vorgetragen.

N.N. kann das Unverständnis über diese Beschilderung nur bestätigen. Wenn hier sozusagen ein Ausweichen auf die B 8 erzwungen wird, dient das nicht der Verkehrssicherheit.

N.N. verweist auf zahlreiche Mountainbikefahrer, die vor allem an Wochenenden auf dem Gelände des ehemaligen Dolomit-Schotterwerkes und den angrenzenden Waldgrundstücken unterwegs sind. Hinweise der Waldbesitzer, die Befahrung zu unterlassen, bringen nicht viel. Die Strecken werden z. T. sogar im Internet veröffentlicht und so noch mehr verbreitet.
Bürgermeister Obermeier stellt klar, dass das Naturschutzgesetz regelt, was im Wald erlaubt ist und was nicht, der Bürger ist sich dessen meistens nicht bewusst. Es würde wohl auch keinen Erfolg versprechen, Schilder im Wald aufzustellen. Greifen könnten wohl nur Kontrollen vor Ort, aber wer soll diese durchführen?

Zum Schluss der Versammlung spricht Bürgermeister Obermeier den langjährigen Pächtern des Dorfhauses,
Maria und Karl Kroneder, seinen Dank für die geleistete Arbeit, ihr Engagement und ihre Zuverlässigkeit aus. Die „Ära Kroneder“ geht am 31.12.2019 zu Ende.

Ende der Bürgerversammlung: 21:45 Uhr

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier verliest den anstehenden Gemeinderatsmitgliedern die Protokolle der Bürgerversammlungen. Aufgrund der vorgetragenen Sachverhalte besteht insbesondere im Zusammenhang mit der Parkzeitbegrenzung im Umgriff der Parkplätze Rathaus und „Turnwiesl“ Handlungsbedarf, da die von der Bürgerin N.N. vorgetragenen zeitlichen Rahmenbedingungen für den Seniorenkreis und die Eltern-Kind-Gruppe nicht im Einklang mit der max. möglichen Parkzeit stehen. Im Gemeinderat entsteht nach reger Diskussion ein Konsens dahingehend, die Parkzeit auf 3 Stunden auszuweiten. Dadurch könnten auch die notwendigen Aufenthaltszeiten der Eltern-Kind-Gruppe abgedeckt werden. Im Ergebnis wird vorgeschlagen, die Parkzeit auf 3 Stunden zu erhöhen und die Parkscheibenpflicht auf den Zeitraum Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr zu begrenzen. Hierzu erfolgt eine einstimmige Beschlussfassung, vgl. Beschluss.

Im Zusammenhang mit den Einwendungen bezüglich der Beschilderung des Radweges (i.S. Kleinkrafträder) sieht Bürgermeister Obermeier die zwingende Notwendigkeit, den Sachverhalt einvernehmlich mit der Stadt Regensburg zu regeln. Hierzu werden Gespräche mit dem zuständigen Amt geführt, inwieweit die widersprüchliche Beschilderung angepasst werden kann.  

Bezüglich der Befahrung der Bruchkante im Dolomit-Schotterwerk informiert Bürgermeister Obermeier das Gremium darüber, dass der Betreiber aufgrund der potentiellen Unfallgefahr bereits eine Einzäunung vorsieht. In diesem Zusammenhang wird von Gemeinderat Achhammer kritisch angemerkt, dass Mountainbiker kreuz und quer über Wald u. Wiese fahren, ungeachtet der Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Er gibt zu bedenken, dass das Schotterwerk u. a. deshalb eingestellt wurde, um schützenswerte Natur zu erhalten. Gemeinderat Achhammer sieht hier auch die Naturschutzbehörde des Landratsamtes in der Pflicht entgegenzuwirken. Im Internet wird die Strecke als besonders herausfordernd angepriesen. Die Wege wirken wie „extra hergerichtet“. Dies sollte zu denken geben.

Im Gemeinderat besteht im Weiteren kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von den Protokollen der Bürgerversammlungen in Pettendorf und Kneiting Kenntnis.

Es sind nachfolgende Maßnahmen veranlasst:

Der Gemeinderat beschließt für die Parkplätze am Rathaus und am Turnwiesl folgende Änderung der  Parkscheibenpflicht – Höchstparkzeit 3 Stunden - ab 01.02.2020. Die Parkscheibenpflicht gilt Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 14Uhr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.05.2020 09:08 Uhr