Renovierung der Pfarrkirche Pettendorf; Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Förderzusage
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Gemeinderat, 05.03.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 28.07.2016 beantragte die Kirchenverwaltung Pettendorf erstmals die Gemeinde um Unterstützung bei der Innenrenovierung der Pfarrkirche Pettendorf. Angefragt wird ein Zuschuss in Höhe von 15% der Gesamtkosten, entsprechend 55.500 €.
In der Sitzung vom 03.11.2016 fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:
Die Gemeinde Pettendorf leistet einen einmaligen Zuschuss zur Renovierung der Pfarrkirche in Höhe von 60.000 €. Der Zuschuss ist bei den Haushaltsplanungen 2017 im Vermögenshaushalt als Maßnahme zur Förderung von investiven Maßnahmen Dritter (Investitionszuschuss) zu berücksichtigen. Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt der gemeindlichen Finanzierbarkeit aus den Haushaltsmitteln 2017.
Nachdem die Genehmigung der beabsichtigten Maßnahme durch Diözese seit 2017 ff. nicht erteilt wurde, erfolgte mit Beschluss vom 02.03.2017 auf Antrag der Kirchenstiftung erstmals eine Verlängerung der Förderzusage bis 31.12.2019. Aufgrund der weiterhin fehlenden Zustimmung ist mit einem Maßnahmenbeginn vor 2021 nicht zu rechnen.
Die Kirchenstiftung, vertreten durch Herrn Pfarrer Pabst, beantragte mit Schreiben vom 27.02.2020 die zugesagte Förderung von 60.000 € zu verlängern und die Mittelbereitstellung sicherzustellen. Der Baubeginn ist spätestens auf 2021 termininert.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Die Gemeinde Pettendorf sichert zu, den einmaligen Zuschuss zur Renovierung der Pfarrkirche aufgrund des verzögerten Maßnahmenbeginns in den Haushaltsjahren 2021 bzw. 2022 zu leisten. Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus dem Grundsatzbeschlusses vom 03.11.2016. Die investive Ausgabe wird in der mittelfristigen Finanzplanung zum Haushaltsplan 2020 vorgemerkt und steht weiterhin unter dem Vorbehalt der gemeindlichen Finanzierbarkeit (dauerhaften Leistungsfähigkeit).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Listl ist ab TOP 2 anwesend.
Datenstand vom 02.04.2020 14:18 Uhr