Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 682/1 Tfl., Gemarkung Pettendorf, Parzelle 12 im Baugebiet "Am Adlersberg" (Hummelbergstraße, Adlersberg)
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Bauausschuss, 19.03.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, ein Einfamilienhaus in den Ausmaßen von 11,865 x 9,99 m mit einer Doppelgarage (6,74 x 6,912 m) zu errichten.
Das Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
- Überschreitung der Baugrenzen durch das Hauptgebäude im Süden um ca. 1 m und durch die Garage im Westen um ca. 5 m;
- Die Dachneigung des symmetrischen Satteldaches beim Hauptgebäude und bei der Garage sollte 40 – 44° betragen, geplant sind jeweils 25°, bei der Garage asymmetrisch.
- Die zulässige Bauweise für die Parzelle ist E+U, ausgeführt werden soll es in E+U+D-Bauweise, wobei das Untergeschoss kein Vollgeschoss ist und somit die zulässige Zahl der Vollgeschosse nicht überschritten wird.
- Lt. Regelbeispiel zum Bebauungsplan ist ein Kniestock von 0,50 m zulässig, beantragt sind 0,945 m. Grund hierfür ist das Erreichen einer vernünftigen Geschosshöhe von ca. 2,20 m im Mittel.
Die erforderlichen Befreiungen wurden schriftlich begründet, sie sind städtebaulich vertretbar.
Stellplätze:
Geplant sind zwei Wohneinheiten (UG = Wohneinheit 1 und EG/DG = Wohneinheit 2). Nachdem im Bebauungsplan zu den Stellplätzen nichts geregelt ist, sind gemäß Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde 2 Stellplätze je Wohneinheit zu schaffen, insgesamt als 4 Stellplätze. Nachgewiesen sind nur 2 Stellplätze in der Garage. Die 2 weiteren, noch erforderlichen Stellplätze sind bis zur Bezugsfertigkeit nachzuweisen.
Erschließung:
Das Grundstück ist über die „Hummelbergstraße“ straßenmäßig erschlossen, ein Kanal- bzw. Wasseranschluss ist vorhanden.
Nachbarunterschriften:
Die Unterschriften liegen vollständig vor.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Die 2 weiteren, noch erforderlichen Stellplätze sind bis zur Bezugsfertigkeit nachzuweisen.
Auf die Unstimmigkeiten hinsichtlich der Zwischenebenen im Bereich der Garage wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.04.2020 20:20 Uhr