Wahl des Dritten Bürgermeisters/der Dritten Bürgermeisterin
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Gemeinderat, 07.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Wahl zum Dritten Bürgermeister gelten die Voraussetzungen wie für den Zweiten Bürgermeister. Die Wählbarkeitsvoraussetzungen sind bei allen Gemeinderatsmitgliedern gegeben.
Im Anschluss an die Vorschläge wird die Wahl gem. Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern durchgeführt, d. h. es wird mit Stimmzetteln geheim gewählt.
Die Annahme der Wahl ist schriftlich zu erklären.
Diskussionsverlauf
Von Gemeinderatsmitglied Vetter-Löffert wird Gemeinderatsmitglied Lars Sikkes als Dritter Bürgermeister vorgeschlagen. Begründet wird der Vorschlag damit, dass die Fraktion der Grünen die drittstärkste Fraktion im Gemeinderat bilde und Herr Sikkes sich aufgrund seiner Persönlichkeit sehr gut für das Amt eigne.
Von der Fraktion der Freien Wähler wird der bisherige Zweite Bürgermeister, Bernhard Weigl, zur Wahl vorgeschlagen. Dieser habe bereits in seiner bisherigen Tätigkeit als erster Stellvertreter des Ersten Bürgermeisters bewiesen, dass er den damit verbundenen Aufgaben vollumfänglich gerecht wird. Gleichzeitig
habe er auch als Dritter Bürgermeister erfolgreich das Stellvertreteramt ausgeübt.
Im Anschluss an die Vorschläge wird die Wahl gem. Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern durchgeführt.
Die Wahl wird von den Wahlausschussmitgliedern und dem Vorsitzenden ausgewertet.
Von 17 abgegebenen Stimmzettel, sind 17 gültig.
Auf Gemeinderatsmitglied Bernhard Weigl entfallen 14 Stimmen, auf Gemeinderatsmitglied Lars Sikkes entfallen 3 Stimmen. Der Vorsitzende stellt fest, dass somit Gemeinderatsmitglied Berhard Weigl zum Dritten Bürgermeister gewählt ist. Gemeinderatsmitglied Weigl nimmt die Wahl schriftlich an.
Datenstand vom 18.06.2020 19:54 Uhr