Vereidigung der weiteren Bürgermeister/innen
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Gemeinderat, 07.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die gewählten weiteren Bürgermeister sind durch ihre Wahl ab Beginn der Amtszeit Kommunale Wahlbeamte (Art. 1, 4 KWBG), bei der Gemeinde Pettendorf entsprechend Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO i. V. m. § 5 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Ehrenbeamte.
Sie haben spätestens zu Beginn der ersten Sitzung die der Gemeinderat nach Aufnahme seiner Amtstätigkeit abhält, folgenden Diensteid zu leisten (Art. 37 KWBG). Die Eidformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Beamter oder eine Beamtin, aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft des Beamten oder der Beamtin entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier stellt fest, dass der
neu gewählte Zweite und Dritte Bürgermeister bereits als weitere Bürgermeister vereidigt wurden und somit keine erneute Eidleistung erforderlich ist.
Datenstand vom 18.06.2020 19:54 Uhr