Vollzug des Personenstandsgesetzes; Bestellung von Herrn 1. Bürgermeister Eduard Obermeier zum Eheschließungs-Standesbeamten


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Gemeinderat, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 07.05.2020 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Pettendorf, Herr Eduard Obermeier, ist für den Bereich der Gemeinde Pettendorf noch zum so genannten „Trauungsstandesbeamten“ des Standesamtes Lappersdorf gemäß § 1 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 2 Abs. 3 Personenstandsvollzugsverordnung zu bestellen. Die Bestellung erfolgt durch die zuständige Gemeinde (Gemeinderat gem. Art. 43 GO) und ist auf die Durchführung von Eheschließungen im Rathaus Pettendorf beschränkt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Ersten Bürgermeister, Herrn Eduard Obermeier, gem. § 1 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 2 Abs. 3 Personenstandsvollzugsverordnung (PStVollV) mit Wirkung vom 1. Mai 2020 zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Lappersdorf zu bestellen. Die Bestellung ist auf die Durchführung von Eheschließungen im Rathaus Pettendorf beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2020 19:54 Uhr