Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides S 43-2017-1571 vom 07.11.2017, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1586/11, Gemarkung Pettendorf (Hochweg, Neudorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Bauausschuss, 20.08.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 21.07.2020, eingegangen am 23.07.2020, wird die Verlängerung des im Betreff genannten Vorbescheids um zwei Jahre beantragt. Der Bauausschuss befasste sich in seiner Sitzung vom 21.09.2017 mit dem Antrag und beschloss, diesem sein Einvernehmen zu erteilen. Auf den Sachverhalt wird Bezug genommen. Der beantragte Vorbescheid wurde durch das Landratsamt unter folgenden Auflagen erteilt:
- Beide Varianten (a und b), die beantragt wurden, sind zulässig.
Das Vorhaben ist nach dem beigefügten und mit Prüfvermerk versehenen amtlichen Lageplan zu situieren.
Für das Vorhaben ist im Baugenehmigungsverfahren ein naturschutzfachlicher Ausgleich zu leisten.
Das Gebäude ist in Bauweise E+D zu errichten. Als Dachform ist ein Satteldach zu wählen. Der Kniestock darf max. 1,00 m betragen.
Die erforderlichen Anstandsflächen sind im abschließenden Baugenehmigungsverfahren mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.
Des Weiteren wurden diverse Hinweise zum anschließenden Baugenehmigungsverfahren gegeben, die hier nicht im Einzelnen wiedergegeben werden.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung des Vorhabens ist über die Ortsstraße „Hochweg“ gesichert, die Grundstücksanschlüsse für Wasser und Abwasser sind nach Bedarf noch zu erstellen.
Hinweis Bauamt:
Zwischenzeitlich hat eine Teilung/Vermessung des Grundstücks stattgefunden. Dadurch kommt nur noch die Realisierung der Variante b) – Zufahrt über Hochweg in Betracht.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der Verlängerung sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.10.2020 08:04 Uhr