Auf den Antrag aus der Sitzung vom August und die Niederschrift wird verwiesen.
Prüfung der Hortmöglichkeit:
Grundsätzlich ist eine alternative Hortform förderfähig, soweit die Voraussetzungen des Art. 19 BayKiBiG erfüllt sind. Dies betrifft insoweit Betrieb als auch Investitionsvorhaben.
Es fanden unabhängig von pädagogischen Konzepten Gespräche mit dem LRA statt. Entsprechend der Grundidee wurde eine alternative Hortform nicht nur auf den Wald bezogen, sondern auch auf das Sportgelände. Die Nennung wäre hierfür besser Sport- oder Bewegungshort.
Da grundsätzlich ein Träger Interesse bekundet hat, wird hier nur auf die Standortfrage eingegangen.
Hierfür wurden bereits existierende Waldhorte recherchiert: Bernried, Zorneding und Ebersberg.
Der Waldhort Bernried befindet sich in einer Entfernung von 300 m zur Grundschule. Der Fußweg ist unbedenklich, eine Zufahrtsmöglichkeit ist über eine Asphaltstraße gegeben. Es existieren zwei Bauwagen (ca. 50 m² Nutzfläche, gedämmt) mit überdachtem Freiplatz. Ein Bauwagen ist überwiegend für die Erledigung der Hausaufgaben eingerichtet. Jedem Schüler steht ein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung.
Ausstattung: Komposttoilette, Solaranlage, jeder Bauwagen hat einen Holzofen. Bei extremem Wetter steht der Sitzungssaal zur Verfügung.
Waldhort Hohenbrunn: Hier sind 30 Plätze in einem von einer Asphaltstraße erschlossenen Waldfläche,
in unmittelbarer Nähe sind ein Bolzplatz, ein Spielplatz und ein Teich. Als Räume wird ein Tageszentrum genutzt, hier stehen Garderobe, sanitäre Anlagen sowie eine Spülküche zur Verfügung.
Ebersberg: Hier stehen Räumlichkeiten am Sportpark von 150 m² zur Verfügung. Ein Vergleich mit üblichen Waldeinrichtungen ist hier nicht gegeben.
Aus den angeführten Beispielen ist erkennbar - dass anders als beim Waldkindergarten - hier ein höherer Wert auf die vorhandene Infrastruktur gelegt werden muss.
Wie bereits in der Sitzung im August vorgetragen:
Bei der Situierung eines Hortes stellen sich grundsätzlich die Fragen nach der Standortnähe zur Schule
- Der Weg von der Schule zum Hort sollte (alleine) fußläufig gut und sicher erreichbar sein
- Der Anschluss an die Schulbuslinien muss berücksichtigt werden (Heimfahrt), ebenso die Zuwegung für den Individualverkehr
Als räumliche Voraussetzungen sind zu prüfen:
- Die Essensversorgung und die Essenseinnahme (Tische)
- Die Beschattung ist wesentlich, da sich Bauwagen entsprechend aufheizen
- Der Sanitärbereich ist im Schulkindsalter anders zu gestalten als bei Kleinkindern.
Laut LRA sind ebenso wie beim Waldkindergarten zusätzliche Schutzräume nachzuweisen, die bei Extremwetter jederzeit (11:00 – ca. 16:00/ 17:00 h) nutzbar sind. Zum anderen sind für die Hausaufgaben ausreichend Tische erforderlich. Das Raumprogramm im herkömmlichen Hortneubau legt vergleichsweise für 25 Plätze einen Raumbedarf von 165 m² fest.
Naheliegende Waldlagen wurden geprüft, scheiden aus o.g. Gründen aus Sicht der Verwaltung aus.
Im Ergebnis ist somit die Prüfung eines Sport-/Bewegungshortes wie vorgeschlagen von Belang. In diesem Areal wären viele Voraussetzungen gegeben, wenn die Nutzung der TSV-Anlagen wie in der Anfrage dargestellt erfolgen kann.
Hierzu ist die Zusammenarbeit mit dem TSV Adlersberg erforderlich. Dieser hat sich in seinem Schreiben vom 23. November zur gestellten Anfrage sehr ausführlich geäußert (siehe Anlage). Hierzu wurde von Seiten der Gemeinde einige Punkte aufgegriffen:
„Sehr geehrte Vorsitzende,
zunächst Danke für die zeitgerechte und detaillierte Antwort. Zur näheren Erläuterung folgende Informationen: Grundsätzlich ist die Anfrage nicht durch Corona begründet oder darauf ausgerichtet, sodass die aktuell notwendigen Einschränkungen erstmal nicht vordergründig sind. Ein möglicher Bauwagen würde auf der Fläche der Gemeinde stehen (grüne Fläche).
- Die Ausrichtung des Hortes hätte hier natürlich den Schwerpunkt Sport, d.h. das pädagogische Konzept wäre stark auf Bewegung ausgerichtet.
-Ein Widerspruch zur sportlichen Grundausrichtung wäre daher m.E. nicht gegeben.
- Eine gastwirtschaftliche Nutzung wurde nicht angefragt, die Essensausgabe wäre im Bauwagen.
- für Toilettenhöhen gibt es keine anderen Vorgaben, ich denke, die entsprechen denen in den Privathaushalten der Kinder
- eine Haftung des TSV kann ausgeschlossen werden, da ein Träger diese Auflagen wahrnehmen muss
Die Nutzung beschränkt sich auf die in der Anfrage markierten Räume und auf die Außenanlagen oder Teile hiervon. Eine Mitgliedschaft der Hort-Nutzer beim TSV kann hierfür durchaus angedacht werden. Im Prinzip wäre die Heranführung von Kindern an Sportvereine im Grunde doch begrüßenswert?
Ein Nutzungskonzept seitens eines Trägers wird auch erst erarbeitet, sobald sich die Beschlusslage im Gemeinderat hierzu konkretisiert hat. Bisher handelt es sich um einen Prüfauftrag für eine grundsätzliche Machbarkeit. Nochmals danke für die mitgeteilten Argumente. Sobald sich hierzu mehr entwickeln soll würde ich die Vorstandschaft um ein persönliches Gespräch bitten.“
Finanzielle Auswirkungen:
Es wurden dem damaligen Antrag zwei Musterangebote beigelegt, die sehr ansprechende Lösungen zeigen, wobei ein Angebot sehr exklusiv gestaltet ist. Die Kaufangebote liegen mit Heizmöglichkeit bei 101.000 €, bzw. 61.000 €, Genehmigungen Heizanlage, Brandschutz (ab 12 Kindern erforderlich), Blitzschutz etc. fallen zusätzlich an. Die Wirtschaftlichkeit des Bauwagens hält auf den ersten Blick nur im Vergleich zu einem Neubau stand, wobei sich überschlägig bei der günstigeren Variante bei 25 m² Nutzfläche ein Preis von 2.440 €/ m² errechnet. Ein vorliegendes Angebot einer Containerlösung für die Mittagsbetreuung mit einer Größe von 30 m² liegt bei ca. 39.000 € brutto.
Laut Schätzung der Verwaltung wäre für 25 Kinder ein Investitionseinsatz von 200.000 € anzusetzen:
2 Bauwagen, ein überdachter Mittelbau als Freisitz, Mobiliar etc., Nutzungsvertrag.
Fazit: Die Überlegung zu einem alternativen Ansatz bei der Hortbetreuung ist hinsichtlich Flexibilität, finanziellem Aufwand und pädagogischem Ansatz aus Sicht der Verwaltung im Grundsatz zu befürworten. Sie ist jedoch aus unserer Sicht nur im Bereich des Sportgeländes vernünftig realisierbar. Eine Vereinbarung mit dem TSV ist hierzu unabdingbar. Zeitliche Nutzungskonflikte mit den TSV-Mitgliedern (Skater, Tennis, etc.) wären hinzunehmen.
Prüfung des Waldkindergartens
Auch hier wurde neben dem bekannten Waldkindergarten Pielenhofen der Waldkindergarten Keilberg (Hohe Linie) besichtigt. In beiden Fällen ist hier in Summe über die Aufenthaltsräume hinaus ein größeres Raumangebot sichtbar und notwendig. Von Belang ist hier auch die grundsätzliche Anfahrbarkeit, und das Bereitstehen von Schutzräumen. Zudem sind die beiden Standorte jeweils in lichtem Wald platziert. Geeignete Standorte hinsichtlich Erreichbarkeit in relativer Nähe zu vorhandenen oder nutzbaren Schutzräumen sind momentan im Gemeindegebiet nicht erkennbar.
Fazit: Waldkindergarten haben sich – wie das Beispiel Pielenhofen zeigt – etabliert - und sind grundsätzlich zu befürworten. Bei Vorliegen eines geeigneten Areals und eines interessierten Trägers wäre das Angebot auch für die Gemeinde Pettendorf sehr gut denkbar. Die Gemeinde hat deswegen wiederholt eine gemeinsame Zuständigkeit für den bestehende Waldkindergarten Pielenhofen angeboten.