Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Waldweg" des Markt Lappersdorf, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Gemeinderat, 14.01.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Marktrat des Marktes Lappersdorf hat in seiner Sitzung am 07.08.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen. In der Sitzung am 05.10.2020 wurde der Entwurf in der Fassung vom 05.10.2020 gebilligt. Auf Initiative eines privaten Investors und um der hohen Nachfrage nach Wohnraum im Ortsgebiet gerecht zu werden, soll auf innerörtlichen Flächen ein allgemeines Wohngebiet in verdichteter Bauweise ausgewiesen werden.
Das Baugebiet liegt im südöstlichen Gemeindegebiet und umfasst eine Fläche von ca. 1 ha. Der Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke Fl.Nrn. 625, 628/2, 628 und 628/4 der Gemarkung Lappersdorf.
Die Gemeinde Pettendorf wird als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt.
Dabei wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet. Der Markt Lappersdorf sieht von der Möglichkeit des § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V. mit § 13 Absatz 2 Nr. 1, auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten, ab, um sicher zu stellen, dass sämtliche abwägungsrelevanten Belange erfasst werden.
Das Plangebiet wird zur Deckung des dringend nachgefragten Bedarfs an Wohnungen als allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO ausgewiesen. So werden die planungsrechtlichen Grundlagen für die Schaffung von Wohnraum in Form von Geschosswohnungsbau gelegt. Es wird um eine Stellungnahme bis spätestens 15.01.2021 gebeten. Die Unterlagen sind auch auf der Internetpräsenz des Marktes Lappersdorf in der Rubrik: Aktuelles – Bekanntmachungen/Öffentliche Auslegungen einsehbar.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass wahrzunehmende Belange der Gemeinde Pettendorf durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Sikkes ist während der Abstimmung abwesend.
Datenstand vom 28.03.2021 12:17 Uhr