Kinderhaus Kneiting; Beratung und Beschlussfassung über die Ausführungsart des Rohbaus: Mauer vs. Holz


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Gemeinderat, 04.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 04.02.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die grundsätzliche Ausführung hinsichtlich Art der Bauweise des geplanten Kinderhauses ist noch abschließend zu entscheiden. Der Planer wird in der Sitzung den Vergleich Holzständerbau – Massivbau sowohl in der Ausführungsart als auch hinsichtlich Kosten darstellen.

Die Thematik „heimische Baustoffe“ und „Regionale Wirtschaft“ sind objektiv gegenüberzustellen.

Für die Entscheidung der Rät*innen sind vor allem die extrem eng gesetzte zeitliche Schiene sowie auch die unmittelbare Nähe am HW zu berücksichtigen.

Weitere Entscheidungsmerkmale sind:

  •        Schallschutzfähigkeiten
  • Wärme/ Kältespeicherung
  • Brandschutz



Das Architekturbüro hat die Kostenschätzung sehr detailliert dargestellt, die wesentlichen Unterschiede liegen im Bereich


Massivbauweise
Holzständerbauweise
Tragende Teile:        
174.000 €
164.000 €
Innenwandverkleidung
55.000 €
83.000 €

                

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier begrüßt den beauftragten Planer, Herrn Hanshans vom Architekturbüro „Hanshans - von Schultz u. Partner Architekten mbB“ aus Lappersdorf. Herr Hanshans erläutert dem Gremium die grundsätzlichen Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Bauweisen.

Bereits zu Beginn des Vortrags macht Herr Hanshans deutlich, dass sich die beiden zur Diskussion gestellten Bauweisen bezüglich der Kostenfrage und der kalkulierbaren Zeitschiene nur marginal unterscheiden. Derzeit sei es jedoch schwierig, die tatsächliche Auslastung der Baufirmen einzuschätzen, so dass keine absolut validen Aussagen über die Verfügbarkeit der Baufirmen möglich sind. Da die Bauleistungen nach der VOB/A auszuschreiben sind, können auch keine unmittelbaren Verhandlungen mit Baufirmen geführt werden.
 
Auf Rückfrage von Gemeinderat Pengler, inwieweit sich die beiden Bauweisen bezüglich der Lärmbelastung unterscheiden, erläutert Herr Hanshans ausführlich, dass die Schallschutzmaßnahmen auf Grundlage der einschlägigen Bestimmungen für beide Bauweisen gleichermaßen sichergestellt werden müssen. Hier ist  keiner Bauweise ein unmittelbarer preislicher oder zeitlicher Vorteil zuzuordnen.  

Gemeinderat Weigl frägt nach, inwieweit Zwischendecken montiert werden. Herr Hanshans erläutert, dass in dem eingeschossigen Bauwerk alle Räume raumoffen gestaltet würden. Die Decken müssen jedoch gedämmt werden. Bezüglich des Raumklimas lässt sich grundsätzlich feststellen, dass die Wärmedämmung beim Massivbau besser ist. Demgegenüber ist die Luftfeuchtigkeit bei der Holzständerbauweise regelmässig ausgewogener. Jedoch sollte man auch bei der Holzständerbauweise bedenken, dass für den Innenausbau Materialien verwendet werden, die Feuchtigkeit abgeben, z. B. Gipskartonplatten.

Gemeinderätin Vetter-Löffert und Gemeinderat Dotzler machen deutlich, dass sie die Holzständerbauweise befürworten. Ein Grund sei, dass Holz ein nachwachsender Rohstoff ist, darüber hinaus sieht insbesondere Gemeinderätin Vetter-Löffert einen deutlichen Vorteil für das Wohnklima. Gemeinderat Dotzler gibt zudem zu bedenken, dass bei der Holzständerbauweise die Gebäudehülle relativ schnell geschlossen werden kann und dadurch für den Innenausbau mehr Zeit zur Verfügung steht. Gemeinderat Bink argumentiert, dass er keine prinzipiellen Einwände gegen die Holzständerbauweise hat, da er auch selbst gute Erfahrungen mit dieser Bauweise gemacht hat. Es sei jedoch zu befürchten, für diese Bauweise nicht zeitnah einen geeigneten Partner zu finden. Es sei nahezu sicher, dass es deutlich mehr Baufirmen gibt, die einen Massivbau im anvisierten Zeitraum realisieren können.

Gemeinderat Dr. Bosl erläutert, dass sich beide Bauweisen grundsätzlich sehr gut bewährt haben. Jedoch möchte er ganz klar eine Lanze für das Ziegelhaus brechen, da das Wohnklima ausgezeichnet ist und auch bei Temperaturunterschieden der Ziegelbau im Vorteil ist.

Gemeinderat Manz gibt nochmals zu bedenken, dass der Zeitfaktor eine entscheidende Rolle spiele. Die Beantwortung der Frage „Wie lange brauchen wir, bis wir es hinstellen?“ ist letztlich die maßgebliche Grundlage für die Entscheidung. Dieser Auffassung folgt auch Gemeinderat Weigl, der nochmals daran erinnert, dass der Kindergarten optimalerweise mit Beginn des neuen Kindergartenjahrs fertig sein sollte. Diese Erwartung hätten auch die betroffenen Eltern.  

Gemeinderat Achhammer befürchtet, dass der Hochwasserschutz beim Holzbau weniger gewährleistet werden kann. Dem entgegnet Herr Hanshans, dass der Massivbau grundsätzlich unempfindlicher gegen Hochwasser ist, aber die geplante Situierung der Gebäude keine massiven Beeinträchtigungen befürchten liese.

Hinsichtlich der Anforderungen an den Brandschutz sieht der Planer materialbedingte Vorteile beim Ziegelbau, die jedoch auch bei der Holzständerbauweise technisch gleichwertig gelöst werden können.

Herr Hanshans informiert abschließend, dass die meisten Kinderkrippen und Kindergärten massiv gebaut werden.  

Nachdem im Gemeinderat kein weitergehender Diskussionsbedarf mehr besteht, lässt Bürgermeister Obermeier über die möglichen Bauweisen der wie folgt abstimmen:  

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt der Ausführung in Holzständerbauweise zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 14

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt der Ausführung in Massivbauweise zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Datenstand vom 28.03.2021 12:05 Uhr