Es wird geplant ein Bienenhaus in den Ausmaßen von 16,34 x 7,34 m mit einem versetzten Satteldach mit einer Firsthöhe von 4,11 m zur Aufnahme von 30 Bienenvölkern zu errichten.
Stellungnahme Verwaltung:
Dem Bauantrag liegt ein Pachtvertrag bei, demzufolge mit dem Bau eine ökologische Bienenhaltung entstehen und langfristig gefördert werden soll.
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Fachzentrum Bienen in Veitshöchheim, hat für den Bau von imkerlichen Gebäuden entsprechende Empfehlungen herausgegeben. Das hier angeführte Beispiel für ein Bienenhaus für 16 Völker im Haus und 14 Völker in Freiaufstellung mit entsprechendem Lagerraum im Haus weist eine Länge/Breite von 15,50 x 2,40 m auf, was einer Nutzfläche von ca. 37 m² entspricht. Dies könnte auch auf dem Grundstück mit einer Größe von 2.217 m² problemlos umgesetzt werden.
Die vorgelegte Planung mit einer Netto-Grundfläche von 141,93 m² und einem umbauten Raum von 377,22 m³ erscheint daher sehr überdimensioniert, zumal es andere Lösungsmöglichkeiten gäbe.
Die Planung eines WC und eines Waschraums lösen unter Umständen den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung aus. Dies entspricht nicht den Abwasserkonzept der Gemeinde, demzufolge hier kein weiterer Anschluss angedacht ist. Der WZV Naab-Donau-Regen erklärt in seiner Stellungnahme vom 17.02.2021, dass die Erschließung nicht gesichert ist.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Rüdigerstraße“ und den öffentlichen Feld- und Waldweg erschlossen. Das Grundstück ist weder an die öffentliche Entwässerungsanlage noch an die öffentliche Wasserversorgung des WZV Naab-Donau-Regen angeschlossen.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, Unterschriften liegen keine vor. Die Eigentümerin der Fl.Nr. 467, Gemarkung Pettendorf, hat hierzu eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben, die den Antragsunterlagen beiliegt. Diese wird vom Schriftführer verlesen.